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Anpassung von Corona-Massnahmen
BAG verzichtet auf weitere Lockerungen und fordert Testpflicht für Gesundheitspersonal

Bundesrat Alain Berset anlässlich eines Besuchs im Dezember letzten Jahres auf der Intensivstation des Spitals Pourtales des Neuenburger Spitalnetzes (RHNe).
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In der Schweiz sollen sich ungeimpfte Gesundheitsfachleute künftig bei der Arbeit obligatorisch auf das Coronavirus testen lassen müssen. Dies schlägt der Bund neben einer Zertifikatspflicht bei Besuchen in Spitälern, Pflegeheimen und Betreuungshäusern den Kantonen vor.

Gesundheitsminister Alain Berset erklärte am Mittwoch nach einem Telefonat mit Gesundheitsdirektoren mehrerer Kantone, dass der Bund vorerst auf eine Anpassung der Massnahmen verzichten werde. Die Situation im Land sei gut, aber es gebe eine negative Dynamik und wegen der Ferienrückkehrer bestünde eine Unsicherheit, schrieb der Gesundheitsminister auf Twitter.

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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) machte derweil den Kantonen und Sozialpartnern in einem Schreiben mehrere Vorschläge für Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Gemäss dem Schreiben auf der BAG-Internetseite will der Bund, dass die Kantone in ihrer Eigenkompetenz in den kommenden Wochen Massnahmen ergreifen, um vor allem Kinder, Jugendliche und besonders gefährdete Personen zu schützen.

Tests «dringend» empfohlen

Der Bund empfahl den Kantonen dabei «dringend», repetitive Tests für das nicht geimpfte und nicht genesene Gesundheitsfachpersonal in Spitälern, Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen und Spitex-Organisationen für obligatorisch zu erklären. Asymptomatische Personen würden erheblich zur Übertragung des Virus beitragen, schrieb das BAG. Tests seien deshalb als Ergänzung zur Impfung und zu den Schutzkonzepten nötig.

Weiter regt der Bund an, dass Besuche in Spitälern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen künftig nur mit Covid-Zertifikat oder mit einem Antigen-Schnelltest vor Ort möglich sein sollen. Damit wollen die Behörden die Einschleppung des Virus in Gesundheitseinrichtungen reduzieren.

Heime müssen Schnelltests anbieten

Laut BAG soll in den Schutzkonzepten der Spitäler und Heime festgelegt werden, auf welche Art die Zertifikate beim Zutritt geprüft werden. Damit auch Personen ohne gültiges Zertifikat Besuche machen können, sind die Spital- und Heimleitungen aufgefordert, vor Ort Antigen-Schnelltests anzubieten. Analog zu den Empfehlungen über die repetitiven Tests an den Schulen will das BAG in den nächsten Tagen auch Empfehlungen zu den Tests in Heimen publizieren.

Als wirksamstes Mittel gegen die Pandemie propagiert der Bund weiterhin die freiwillige Impfung. Die Kantone sollen die Impfkampagnen weiter vorantreiben und den Zugang zu den Wirkstoffen «so einfach wie möglich» gestalten, hiess es.

Als weitere Massnahmen forderte das BAG von den Kantonen intensivere Kontrollen zur Einhaltung der Zertifikatspflicht und mit Blick auf den Schulbeginn nach den Sommerferien eine Ausdehnung der repetitiven Tests an den Schulen.

Gesamtsituation «gut»

Trotz der jüngst gestiegenen Fallzahlen will der Bund auf eine Verschärfung der allgemeinen Massnahmen verzichten. Gleichzeitig seien aber vorerst auch keine Lockerungen angezeigt, hiess es. Dies hatten die Fachexperten des Bundes bereits vergangene Woche durchblicken lassen.

Die Gesamtsituation präsentiere sich weiterhin gut, schrieb das BAG. Die aktuellen Werte seien mit Ausnahme der Reproduktionszahl «sehr weit» von den vom Bundesrat festgelegten Verschärfungskriterien entfernt. Zudem habe sich der Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen wieder verlangsamt.

Die Entwicklung der Pandemie müsse jedoch aufgrund der ansteckenderen Delta-Virusvariante, der erfolgten Trendwende mit ansteigenden Fall- und Hospitalisationszahlen sowie der Unsicherheit wegen der Ferienrückkehrenden weiterhin beobachtet werden, erklärte das BAG weiter. Der Bundesrat will an seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien am 11. August die Lage erneut beurteilen.

SDA