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Zertifikat sei verfassungswidrig
Gegner reichen zweites Referendum gegen Covid-19-Gesetz ein

Das Covid-19-Gesetz widerspricht der Verfassung, finden die Träger des zweiten Referendums: Eine Demonstrantin gegen die Massnahmen hält im Januar in Bern eine Verfassung hoch. (Archivbild)
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Die Gegner des Covid-19-Gesetzes haben am Donnerstag in Bern ihr zweites Referendum eingereicht. Es richtet sich gegen den von ihnen kritisierten Machtausbau des Bundesrats und insbesondere gegen das Covid-19-Zertifikat.

Insgesamt kamen knapp 186'000 Unterschriften zusammen, wie die drei Referendumskomitees der «Freunde der Verfassung», des Netzwerks Impfentscheid und das Aktionsbündnis Urkantone mitteilten. Das zweite Referendum hatten die beiden letzteren Organisationen bereits vor dem in der Volksabstimmung vom 13. Juni angenommenen Covid-19-Gesetz ergriffen.

Nach der Abstimmung ergriffen auch die «Freunde der Verfassung» das Referendum. Es richtet sich gegen die durch das Parlament in der Frühjahrssession vorgenommenen Änderungen.

Wie die Komitees schrieben, kamen die Unterschriften innert drei Wochen zustande – nach ihren Angaben das schnellste Referendum der Geschichte. Unterstützt werden die drei Komitees von der Jungen SVP, der Aktion Mass-voll und anderen Organisationen.

Unzulässige Diskriminierung

Für die Referendumsträger schafft insbesondere das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete die Grundlage für die rechtliche Diskriminierung Ungeimpfter. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vom Impfstatus abhängig zu machen, sei verfassungswidrig und verwerflich. Das sei durch keine Bedrohungslage gerechtfertigt.

Ein weiterer Dorn im Auge ist den Gegnern des Gesetzes die Machtausweitung für den Bundesrat in einem neuen Artikel. 2020 seien «zur vermeintlichen Pandemiebekämpfung über 130 Milliarden an Steuergeldern verschleudert» worden. Bis heute fehlten indessen belastbare Beweise für die Wirksamkeit der Massnahmen.

Trotz der massiven staatlichen Eingriffe habe sich die Kapazität der Intensivstationan seit Pandemiebeginn um 56 Prozent reduziert. «Eine Exekutive, die ein solches Versagen an den Tag legt, braucht definitiv keine zusätzlichen Kapazitäten», machen die Komitees geltend.

Zuversicht für Urnengang

Die Chancen in der Volksabstimmung schätzen die Referendumskomitees als gut ein. Der Souverän könne sich nämlich ohne «die erpresserische Verknüpfung von Massnahmen und Hilfsgeldern» äussern.

Der Bundesrat legte als Termin für die Abstimmung über das zweite Referendum den 28. November fest. Zunächst muss die Bundeskanzlei über das Zustandekommen entscheiden. In der Abstimmung vom 13. Juni hiess der Souverän das Covid-19-Gesetz mit 60,2 Prozent der Stimmen gut. Das Referendum hatten damals die «Freunde der Verfassung» ergriffen.

SDA/sep