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Rechtsstreit um Brandschaden
Fronten zwischen Swatch Group und Zurich verhärten sich

Die Feuerwehr musste am 29. Dezember 2013 ausrücken, um einen Brand in der Uhrwerkfabrik ETA in Grenchen zu löschen.
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Seit fünf Jahren streiten sich die Swatch Group und die Zurich Versicherungs-Gesellschaft vor Gericht um einen teuren Versicherungsfall. An der Fortsetzungsverhandlung vom Freitag ermahnte deshalb der vorsitzende Richter Marcel Schlup die Konfliktparteien, doch endlich «auf die Zielgerade einzubiegen».

Weil der Uhrenkonzern mit Marken wie Swatch, Omega und Tissot seinen Hauptsitz in Biel hat, findet das Verfahren gegen Zurich am kantonalen Handelsgericht in Bern statt.

Als Erstes führte Schlup hinter verschlossenen Türen und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit Verhandlungen durch, um einen aussergerichtlichen Vergleich zu erwirken. Obwohl sich die Parteien am Freitagmorgen zwischenzeitlich annäherten, scheiterten die Gespräche jedoch nach fast drei Stunden.

Sachschaden und finanzieller Ausfall

Damit wurde klar, dass die Anwälte beider Unternehmen das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens weiterhin auf sich nehmen, anstatt einen Kompromiss zu schliessen. Bereits am ersten Verhandlungstag im März 2019 lehnten die Swatch Group und Zurich einen Vergleich ab.

Darum geht es: Ende Dezember 2013 brach in der Fabrik ETA in Grenchen ein Brand aus. Der Uhrwerkhersteller ist eine Tochtergesellschaft der Swatch Group. Die Uhrengruppe machte daraufhin einen Gesamtschaden von rund 110 Millionen Franken geltend, bestehend aus dem Sachschaden und dem finanziellen Ausfall, den der Betriebsunterbruch verursacht hatte.

«Es ist an der Zeit, auf die Zielgerade einzubiegen.»

Marcel Schlup, vorsitzender Handelsrichter

Die Summe errechnete ein Schadensexperte, den die Swatch Group eingesetzt hat. Das Gericht kam jedoch in einem Zwischenentscheid vom Januar 2020 zum Schluss, dass diese Schätzung nicht rechtsverbindlich für beide Parteien ist.

Zurich wiederum hatte gleich nach dem Brand der Swatch Group einen Betrag von 40 Millionen Franken überwiesen, versteht dies jedoch nicht als Anerkennung des genannten Gesamtschadens. Mit einer Klage aus dem Jahr 2016 versucht die Swatch Group, die restlichen 70 Millionen Franken auf dem Rechtsweg einzufordern.

Weil sich die Streitparteien wieder nicht auf einen Vergleich einigen konnten, befasste sich das Gericht am Freitag mit der Frage, wie die Höhe der Schadenssumme nun genau zu ermitteln sei. Dazu konnten die Anwälte beider Seiten ihre Sicht darlegen.

Wer bestimmt die Schadenssumme?

Der Vertreter der Swatch Group, Pascal Grolimund, forderte ein Sachverständigenverfahren. Dabei werden Dritte als Schadensexperten beigezogen, die den Richtern ein verbindliches Ergebnis mitteilen. Weiter forderte Grolimund, dass während der Dauer des Sachverständigenverfahrens die reguläre Gerichtsverhandlung ruhen soll.

Die Gegenseite wollte davon nichts wissen. Laut Zurich-Anwalt Markus Dörig hat der Versicherer bereits im Juli 2016 ein Sachverständigenverfahren angestossen, wie es in der Versicherungspolice vorgesehen sei. Weil es sich dabei aber um ein aussergerichtliches Verfahren handle, könne es nicht Teil der laufenden Gerichtsverhandlung sein. Das Gericht könne deshalb gar nicht auf eine solche Forderung der Swatch Group eingehen.

Die drei zuständigen Handelsrichter werden voraussichtlich kommende Woche entscheiden, wie der Schaden festzulegen ist. Neben dem Sachverständigenverfahren besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht einen eigenen Gutachter einsetzt.