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Teurer Brand in Fabrik
Neue Runde im Millionenstreit zwischen der Swatch Group und Zurich

Mitarbeiter der Feuerwehr und der Chemiewehr begutachten die Schäden in den ausgebrannten Räumen der ETA in Grenchen. Am 29. Dezember 2013 war in der Uhrwerkfabrik ein Brand ausgebrochen.
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Die Anwälte der Swatch Group und der Zurich Versicherungs-Gesellschaft treffen sich am Freitag erneut vor dem kantonalen Handelsgericht in Bern. Grund ist ein Brand vom Dezember 2013, welcher in der Uhrwerkfabrik und Swatch-Group-Tochtergesellschaft ETA im solothurnischen Grenchen ausgebrochen war. Beide Parteien streiten darum, wie hoch der Schaden war, den der Unterbruch der Produktion verursacht hatte.

Gericht befasst sich mit Schadenssumme

Der Uhrenkonzern mit Marken wie Swatch, Omega und Longines reichte Klage gegen seinen Versicherer ein. Bei der Verhandlung am Freitag geht es darum, wie genau die Schadenssumme zu ermitteln ist.

Zur Debatte stehen ein vertragliches Sachverständigenverfahren oder ein Gutachten durch das Gericht. Möglicherweise werden die Richter die Streithähne wieder dazu auffordern, aussergerichtlich zu verhandeln und einen Vergleich zu schliessen.

Die zwei Unternehmen lassen sich von renommierten Kanzleien vertreten: Die Swatch Group hat Pascal Grolimund von Kellerhals Carrard damit beauftragt, ihre Interessen wahrzunehmen. Grolimund ist auch Titularprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Als Anwalt der Zurich Versicherung tritt Markus Dörig von Badertscher Rechtsanwälte auf.

Unstimmigkeit wegen Experte

Zuletzt hatte das Handelsgericht am 28. Januar 2020 in einem Zwischenentscheid der Zurich einen Punktsieg in einem Nebenaspekt beschert: Das Gericht stellte fest, dass die Schadensschätzung eines Gutachters nicht für beide Streitparteien rechtsverbindlich ist.

Nach dem Brand hatte ein Sachverständiger die Schadenshöhe ermittelt, den Auftrag für die Schätzung hatte der Experte aber von der Swatch Group erhalten. Die Uhrengruppe war davon ausgegangen, dass der Gutachter wie in früheren Schadenfällen als «gemeinsamer Experte» zu betrachten sei. Der Versicherer Zurich sah das anders und verbucht zumindest in dieser Frage einen Erfolg.

Es geht um viel Geld, das wurde gleich beim ersten Aufeinandertreffen vor Gericht Ende März 2019 klar. Die Swatch Group macht gegenüber der Versicherung einen Gesamtschaden von 110 Millionen Franken geltend. Auf diesen Betrag kam der vom Unternehmen eingesetzte Schadensexperte.

Die Zurich Versicherung anerkennt dessen Berechnungen allerdings nicht. Gleich nach dem Brand hatte sie 40 Millionen Franken überwiesen, versteht das jedoch nicht als Anerkennung des von der Swatch Group genannten Gesamtschadens. Die Swatch Group ihrerseits will nun auch die restlichen 70 Millionen haben.

Weil im Frühling 2019 erste Vergleichsverhandlungen zwischen der Swatch Group und Zurich scheiterten, muss nun voraussichtlich das Handelsgericht im Streitfall entscheiden.