Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Finanzkrise Spital Wetzikon
Gericht bewilligt definitive Nachlassstundung für Spital Wetzikon

Das GZO Spital Wetzikon mit Parkplätzen und Baukränen im Hintergrund, blauer Himmel, finanzielle Schieflage. Archivbild.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung bis zum 19. Juli 2025 beschlossen. Somit wird dem Spital die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen, wie es am Freitag mitteilte. Als definitive Sachwalter sind gemäss Mitteilung Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt worden.

Das Spital will in den kommenden Monaten das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam «mit den relevanten Interessengruppen» konkretisieren. Ziel sei es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniere.

Kanton wollte kein Geld geben

Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April in provisorischer Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab.

Vor einem Monat kündigte der fünfköpfige Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon unter der Leitung von Jörg Kündig (FDP) an, geschlossen zurückzutreten, sobald die Nachfolge geregelt ist.

Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter.

SDA/lop