Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Reisen und Risikogebiete
Ferien in Kosovo oder Serbien gefährden den Lohn

Wer entgegen den Empfehlungen vom Bund zum Beispiel nach Kosovo reist, muss bei der Rückkehr in Quarantäne.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Chefs dürfen Mitarbeitenden auch in Zeiten von Covid nicht vorschreiben, wo sie Ferien machen. «Weisungen des Arbeitgebers, wie diese ihre Freizeit verbringen, sind nicht zulässig», sagt der Zürcher Arbeitsrechtler Georges Chanson. Von Arbeitnehmern könne nicht verlangt werden, dass sie «in den Ferien jedes denkbare Ansteckungsrisiko meiden», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich.

«Ist der Arbeitnehmer selbst verschuldet an der Arbeit verhindert, entfällt die Pflicht zur Lohnfortzahlung.»

Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich

Urlaub in einem Risikogebiet kann jedoch den Lohn gefährden. «Erkrankt jemand nach Ferien in einem Risikogebiet an Covid, rechtfertigt das noch keine fristlose Entlassung», sagt Arbeitsrechtler Chanson. «Aber: Geht ein Arbeitnehmer ein solches Risiko ein, riskiert er Probleme bei der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder beim Krankentaggeld.» Professor Rudolph sieht das gleich: «Ist der Arbeitnehmer selbst verschuldet an der Arbeit verhindert, entfällt die Pflicht zur Lohnfortzahlung.» Von Ferien in Risikogebieten rate er ab.

Solche Fälle dürften zu Juristenfutter werden, sagen Arbeitsrechtler. Wie ein Gericht im Streitfall entscheide, sei mangels Entscheiden zu Covid und Ferien schwierig abzuschätzen. Allzu gute Karten haben Risikofreudige indes nicht. Die Gerichte seien in der Verschuldensfrage zwar «relativ grosszügig gegenüber Arbeitnehmern», es brauche ein «gröberes Verschulden, nicht nur eine leichtere Fahrlässigkeit», damit in Covid-Fällen die Lohnfortzahlung in Gefahr gerate, sagt Rudolph: «Wer beispielsweise nächtelang in überfüllten Clubs in den Ferien abtanzt, riskiert, dass darin ein grobes Verschulden gesehen wird, das den Lohnanspruch ausschliesst.» Ein solches Fehlverhalten dürfte indes selbst in Zeiten sozialer Medien schwer zu beweisen sein.

Keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz

Dass Ferien in Risikogebieten nicht ratsam sind, machte am Donnerstag eine Anpassung des Bundesamtes für Sozialversicherungen klar: «Wer ab dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet reist und sich bei der Rückkehr in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.» Nehmen Arbeitgeber diese Einschränkung durch das Bundesamt als Messlatte, dürften sie den Lohn bei Quarantäne ebenfalls verweigern.

Entwickelt sich ein Ferienort erst nach Abreise zum Risikogebiet, ohne dass dies vorauszusehen war, sei diese «unerwartete Entwicklung dem Arbeitnehmer nicht anzulasten, bei Quarantäne oder Covid-Erkrankung ist der Lohn daher geschuldet», sagt Professor Rudolph.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.