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Siebenfacher Formel-1-Weltmeister
Mutmassliche Erpresser hatten Schumacher-Familie zum Ziel

epa03421939 German Formula One driver Michael Schumacher of Mercedes AMG GP is seen inside the garage during the first practice session at the Suzuka Circuit in Suzuka, western Japan, 05 October 2012. EPA/DIEGO AZUBEL
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Kriminelle sollen versucht haben, die Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher zu erpressen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit, die in dem Fall ermittelt. Die Täter hätten gegenüber Mitarbeitenden der Familie behauptet, über Dateien zu verfügen, an deren Nichtveröffentlichung die Familie interessiert sein dürfte, sagte am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Sie hätten eine Zahlung in Millionenhöhe gefordert – sonst würden sie die Daten im Darknet veröffentlichen. Als Nachweis hätten die Täter einige Dateien an die Familie übersandt.

Durch «technische Massnahmen» habe ermittelt werden können, dass die mutmasslichen Erpresser von Wuppertal aus gehandelt hätten. Als Verdächtige seien ein 53-Jähriger und ein 30-Jähriger aus Wuppertal verhaftet worden – Vater und Sohn. Beide stünden aktuell in einer anderen Sache unter Bewährung.

Die beiden Hauptbeschuldigten seien am 19. Juni auf einem Supermarktparkplatz in Gross-Gerau im deutschen Bundesland Hessen verhaftet worden und befinden sich aktuell in Untersuchungshaft.

Bereits Ende der vergangenen Woche hatten die Ermittler mitgeteilt, dass es Festnahmen im Zusammenhang mit einem Erpressungsfall «zum Nachteil eines Prominenten» gegeben habe. Den Namen des Prominenten hatten die Ermittler zunächst allerdings nicht genannt. Die «Bild» hatte zuerst über eine versuchte Erpressung der Schumacher-Familie berichtet.

Der Formel-1-Rekordweltmeister hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten.

Das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg hatte 2017 einen damals 25-Jährigen verurteilt, der versucht hatte, die Ehefrau von Schumacher zu erpressen. Er erhielt damals eine Bewährungsstrafe.

DPA