Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Medienkonferenz zu Schweiz-Europa
Cassis an Köppel: «Wir stehen mit Stolz mit diesem Resultat da»

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU steht. Die Schweiz hat rund neun Monate über ein Paket von bilateralen Verträgen verhandelt.

  • «Wir geben gemeinsame Antworten auf globale Realitäten», lobt EU-Chefin Ursula von der Leyen die Beschlüsse. Viola Amherd spricht von einem «Meilenstein».

  • Die bisherigen Abkommen werden weiterentwickelt. Und drei neue kommen hinzu: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit.

  • Jetzt müssen die Departemente die Massnahmen umsetzen. Die Verträge sind voraussichtlich im Frühjahr bereit.

  • Die Gegner des neuen Vertragspakets haben am Morgen bereits vor dem Bundeshaus demonstriert.

Die Medienkonferenz ist beendet

Die Medienkonferenz des Bundesrats zur Europapolitik ist beendet.

Chefunterhändler Patric Franzen zu den Erfolgen der Schweiz

Der Schweizer Chefunterhändler Patric Franzen zählt Erfolge aus Schweizer Sicht bei der Verhandlung auf. Darunter sind:

  • Die provisorische Vollassoziierung der Schweiz beim Forschungsrahmenabkommen Horizon Europe ab Januar 25.

  • Kompetenzen der Schweizer Kantone und Gerichte bleiben unberührt. Die Verfassung muss nicht geändert werden.

  • «Non Regression Clause»: Keine Übernahme von Bestimmungen, die den Lohnschutz künftig schwächen würden.

  • Ausnahmen für die Landwirtschaft.

Franzen sagt abschliessend, man habe viel erreichen können, wenn auch nicht alle eigenen Ziele. Das sei aber völlig normal: «Es ist immer die mittlere Unzufriedenheit, wenn man verhandelt. Ich glaube aber, der anderen Seite geht es ebenso. Wir waren hartnäckig und akribisch. Wir haben uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir haben die Interessen der Kantone einbringen können.»

Entscheidet am Ende der Europäische Gerichtshof – und damit sogenannte «fremde Richter»?

Jans sagt: Es stehe nichts davon im Vertrag, dass der Europäische Gerichtshof vom Schiedsgericht angerufen werden müsse in einem Streitfall. Es sei also das Schiedsgericht und nicht der Europäische Gerichtshof, das entscheide.

Warum sind die drei Bundesräte überzeugt, dass der Vertrag gut ist für die Schweiz?

Auf die Frage, warum die drei Bundesräte überzeugt seien, dass der Vertrag gut sei für die Schweiz, kommen folgende Antworten:

Aussenminister Cassis sagt, der Bundesrat erachte stabile Beziehungen mit der EU gerade «in diesen schwierigen geopolitischen Zeiten als notwendig».

Wirtschaftsminister Parmelin sagt: Die Regierung hat sich von Anfang an das Ziel gesetzt, ein Resultat zu bekommen, das positiv sei für die Schweiz. Und der Bundesrat sei überzeugt, dass dies erreicht sei.

Justizminister Beat Jans sagt, der Bundesrat habe sich ein Ziel gesetzt, den Wohlstand auch für künftige Generationen zu sichern. Und dies wolle er mit dem neuen Vertragspaket erreichen.

Allgemein fällt kaum ein Wort an der Medienkonferenz so häufig wie «der Bundesrat». Die drei anwesenden Bundesräte legen viel Wert darauf, zu betonen, dass sie im Namen der gesamten Regierung sprechen.

Verbesserungen bei den berühmt-berüchtigten «institutionellen Fragen»

Dynamische Rechtsübernahme: Hier komme es auf den Anwendungsbereich an, sagt Cassis. Im Rahmenabkommen hätte es einen Paradigmenwechsel bedeutet. Denn es wäre nicht klar gewesen, auf welchen Perimeter diese Bestimmung angewendet worden wäre. Sprich: In welchen Bereichen genau die Schweiz EU-Recht dynamisch hätte übernehmen müssen. Nun habe man für jeden Bereich eine einzelne Lösung. So gebe es etwa im Agrarbereich eine umfassende Ausnahme.

Entscheide im Streitfall: Wenn sich die Schweiz und die EU nicht einig werden, gibt es einen Entscheid eines Schiedsgerichts, das mit Richtern aus der Schweiz und der EU besetzt werde. Cassis rechnet damit, dass dies höchst selten der Fall sein werde. Und er betont, es sei nicht etwa der EU-Gerichtshof, der in der Schweiz über alles bestimme. Dies ist eine zentrale Kritik der SVP, die beklagt, die Schweiz öffne Tür und Tor für fremde Richter.

Cassis: «Wir stehen mit Stolz mit diesem Resultat da»

Der frühere SVP-Nationalrat und Weltwoche-Chef Roger Köppel fragt an der Medienkonferenz, ob im Bundesrat eine Abstimmung nötig gewesen sei über diesen «folgenschweren» Entscheid. Cassis antwortet: «Sie waren lange im Parlament», Köppel wisse genau, dass der Bundesrat ein Kollegialitätsprinzip habe. Der Bundesratssprecher ergänzt, die Sitzungen seien vertraulich.

Köppels zweite Frage: Weshalb sollte dieses Abkommen besser sein als das Rahmenabkommen? Cassis sagt ein zentraler Unterschied zum Rahmenabkommen sei, dass man weitermache auf dem bilateralen Weg. Das ist ein «fundamentaler Unterschied» so Cassis. Es gebe die Möglichkeit, die institutionellen Elemente «richtig zu dosieren». Der Aussenminister meint damit, dass Ausnahmen möglich sind, die auf jedes Abkommen einzeln zugeschnitten sind. «Deshalb stehen wir heute mit Stolz mit diesem Resultat da».

Helene Budliger Artieda: 50 Sitzungen mit Sozialpartnern wurden genutzt

Helene Budliger Artieda ist die zuständige Staatssekretärin im Bereich des Lohnschutzes. Sie sagt, die 50 Sitzungen mit den Sozialpartnern habe man genutzt, um zu analysieren, welche Kompensationsmassnahmen möglich seien. Nötig seien solche Massnahmen deshalb, weil die Schweiz etwa bei der Spesenregelung keine Ausnahme erhalten habe und weil die Anmeldefrist für Firmen aus EU-Ländern bei Arbeiten in der Schweiz neu nur noch vier statt acht Tage betragen werde.

Obligatorisches Referendum: Entscheid fällt später

Erst wenn der Bundesrat die Botschaft zum Verhandlungspaket verabschiedet, wird er entscheiden, ob er dieses automatisch an die Urne bringen wird – ob es also ein obligatorisches Referendum gibt oder nicht. Die Frage ist deshalb entscheidend, weil es nur bei einem obligatorischen Referendum neben dem Volks- auch ein Ständemehr braucht. Die Chancen bei einer Volksabstimmung dürften schlechter stehen, wenn auch ein Ständemehr benötigt wird. Dies, weil zu erwarten ist, dass der Widerstand in den kleinen Innerschweizer Kantonen grösser ist als etwa in den Städten, wo sehr viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger leben.

Zu wenig Enthusiasmus beim Aussenminister?

Ein Journalist sagt dem Aussenminister auf Italienisch, es sei wenig Enthusiasmus zu spüren. Cassis antwortet: «Es tut mir leid, dass Sie diesen Enthusiasmus nicht spüren.» Aber der Bundesrat informiere wie immer nüchtern und faktenbasiert. Die Regierung sei zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen, dies habe man betont.

Die Fragerunde beginnt – mit dem Thema Schutzklausel

Ein Journalist fragt, was sich bei der Schutzklausel verändert habe – weil die Formulierung noch immer gleich sei.

«Wir sind an einem ganz anderen Ort», sagt Jans. Die Schweiz habe bisher nur den gemischten Ausschuss anrufen können, wenn sie die Klausel habe aktivieren wollen. Neu könne sie an ein Schiedsgericht geraten. Zudem müssten die Ausgleichsmassnahmen der EU neu befristet und ausgewogen sein.

Die Schweizer Forderung nach einer griffigen Schutzklausel war einer der grössten Knackpunkte bei den Verhandlungen. Eine einseitige Anwendung hat die EU kategorisch abgelehnt.

Was Brüssel dazu sagt: «Was die Schutzklausel betrifft, so haben wir spezielle Mechanismen entwickelt», so Maros Sefcovic. Wenn die Schweiz der Meinung sei, die Anwendung der Freizügigkeit habe unverhältnismäßige wirtschaftliche Folgen, werde man zunächst im Gemischten Ausschuss gemeinsam versuchen, die Probleme gütlich zu lösen. Könne man sich dort nicht einig werden, komme ein Schiedsgericht zum Zug, das beide Seiten bewerten und entscheiden werde. Die Schweiz und die EU seien sich einig, eine Entscheidung des Schiedsgericht zu akzeptieren.

Jans: «Wir haben gut verhandelt»

Am Ende wird SP-Bundesrat Jans, der als überzeugter Befürworter eines neuen Deals mit der EU gilt, grundsätzlich: «Wir haben gut verhandelt.» Und er betont: «Wir sind auch in Zukunft auf Arbeitskräfte aus der EU angewiesen.» Man schütze auch die Rechte von Schweizerinnen und Schweizern, die in EU-Ländern leben und arbeiten würden.

Studierende aus der EU zahlen gleich viel – Schweizer dürfen bei «Horizon» mitmachen

Im Bereich der Studierenden hat der Bundesrat einen Schritt auf die EU zugemacht. Die Studiengebühren an ETHs, Universitäten und Fachhochschule müssen für Schweizer Studierende und solche aus EU-Ländern gleich hoch sein.

Maros Sefcovic präsentierte es in Brüssel als Zugeständnis, dass die Schweizer Forschenden ab dem 1. Januar wieder vorläufig beim EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» gleichberechtigt bewerben und teilnehmen können. Diese vorläufige Anwendung würde jedoch zu einem Ende kommen, wenn das Paket bis Ende 2028 nicht in der Volksabstimmung gebilligt und in Kraft treten kann. Dies gelte auch für die Aktualisierung des Abkommens für technische Handelshemmnisse, dessen Aktualisierung die EU zuletzt nicht mehr zugestimmt hat. Die EU behält also ein Druckmittel, sollte das Paket oder teile davon in der Volksabstimmung scheitern.

Zuwanderung und Schutzklausel: «Besser als der Status Quo»

Wenn die Personenfreizügigkeit zu schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen in der Schweiz führe, könne die Schweiz künftig die Schutzklausel anrufen, so Jans. Bisher brauchte es eine Einigung zwischen der Schweiz und der EU, damit die Schweiz die Schutzklausel anrufen könne. Das sei eine «Entscheidende Verbesserung gegenüber dem Rahmenabkommen». Es sei ein zusätzliches Schutzelement für den Fall, dass alle anderen Schutzelemente nicht greifen würden. «Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ergebnis im Bereich der Zuwanderung besser ist als der Status Quo», so Jans.

Beat Jans: Schweizer Interessen sichern

Jans ist als Justizminister für den Bereich der Personenfreizügigkeit zuständig. Er wiederholt die Ziele, die der Bundesrat formuliert hatte: den Lohnschutz zu erhalten, keine Zuwanderung ins Sozialsystem und bei Ausschaffungen keine neuen Bestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen.

Jans zeigt sich erfreut darüber, dass man in all diesen Bereichen Lösungen gefunden habe, die Schweizer Interessen sichern können.

Parmelin: «Bedeutende Vorteile» für die Lebensmittelwirtschaft

Guy Parmelin spricht als Landwirtschaftsminister auch zu den Bauern – bekannterweise eine starke Lobby im Parlament und auch eine wichtige Gruppe an Interessensvertretern, die hohe Sympathien in der Bevölkerung geniesst. Er betont, pro Jahr würden Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von 16 Milliarden Franken mit der EU gehandelt. Und weiter: «Die Schweiz und die EU wollen im Bereich der Lebensmittelsicherheit noch enger zusammenarbeiten.» Das Abkommen biete «bedeutende Vorteile» für die Lebensmittelwirtschaft, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Aber die Eigenständigkeit der Schweiz im Bereich der Landwirtschaft werde vollständig beibehalten.

Guy Parmelin: Heutiges Lohnschutzniveau wird garantiert werden

Nun ergreift Wirtschaftsminister Guy Parmelin das Wort. Er betont, das Verhandlungsresultat sei nicht das einzige, was das aktuelle Lohnschutzniveau in der Schweiz sichere. Die Gespräche mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern würden weitergeführt und am Ende werde es gelingen, den Lohnschutz im Rahmen eines Gesamtpakets zu sichern.

Kohäsionsbeitrag: Auch andere Länder leisten Beiträge

Die Schweiz wird Kohäsionszahlungen an ausgewählte EU-Länder leisten. Cassis betont, auch andere Staaten, die nicht Teil der EU seien, aber den Binnenmarkt nutzen würden, leisteten solche Zahlungen, betont Cassis. Sie seien wichtige Voraussetzungen für das gute Funktionieren des Binnenmarkts. Eine Investition in die Sicherheit und Stabilität von Europa, seien diese Gelder. Dies komme auch der Sicherheit der Schweiz zu Gute.

Die Schweiz hat früh in den Verhandlungen zugestimmt, den Kohäsionsbeitrag regelmässig zu zahlen. Umstritten bis zuletzt war das Preisschild für den Deal beziehungsweise der genaue Betrag: Die Schweiz wird ihren ersten regelmäßigen Beitrag an die EU-Mitgliedstaaten zwischen 2030 und 2036 leisten. Für diesen Zeitraum ist eine jährliche Zahlung von 375 Millionen Euro oder 350 Millionen Franken vorgesehen. Darüber hinaus wird es eine jährliche Zahlung von fast 140 Millionen Euro pro Jahr von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets geben.

Gleichzeitig in Brüssel: Sefcovic bezeichnet Binnenmarkt als «Triebfeder für Wirtschaftswachstum»

Während in Bern der Bundesrat über die Verhandlungsergebnisse spricht, ist es in Brüssel EU-Kommissar Maros Sefvovic. Er sagt: «Zunächst modernisieren wir unsere Beziehungen in Bereichen, in denen die Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt hat, wie zum Beispiel. im Luft- und Landverkehr, und sorgen gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen». Gleichzeitig werde der Zugang der Schweiz auf neue Bereiche wie Elektrizität, Lebensmittel, Sicherheit und Gesundheit ausgeweitet. Dies sei im Interesse für alle Wirtschaftsteilnehmer von Bedeutung, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder in der Schweiz ansässig seien. Denn der Binnenmarkt sei die Triebfeder für Wirtschaftswachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit.

Mit dem Deal werde die Freizügigkeit von Personen und Arbeitnehmern sowie die Gleichbehandlung aller EU-Bürger in der Schweiz garantiert. Zudem würden Studierende aus der EU weiterhin den gleichen Zugang zu öffentlichen Universitäten in der Schweiz haben wie heute und die gleichen Studiengebühren zahlen wie Schweizer Studierende. Man habe dabei Lösungen für die Probleme gefunden, die in der Schweiz von großer Bedeutung seien. Sefvovic erwähnte den Schutz der Löhne, das Recht auf Daueraufenthalt und die Funktionsweise der Schweizer Universitäten. Dies sei «das menschliche Gesicht» der engen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, so der EU-Kommissar.

Wie geht es nun weiter?

Die Verhandlungen sind zwar abgeschlossen, aber nun müssen die Vertragstexte fertig geschrieben und übersetzt werden. Erst dann können die beiden Chefunterhändler - Patric Franzen und Richard Szostak - die Texte “paraphieren”, wie dies im Diplomatenjargon heisst. Dies ist im Frühling 2025 geplant.

In den kommenden Monaten gehen auch die Gespräche mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern weiter. Dies, weil der Bundesrat den Lohnschutz mit zusätzlichen Bestimmungen im Inland absichern will. Das ist wichtig, wenn die Regierung insbesondere die Gewerkschaften für das Vertragspaket gewinnen will.

Der Bundesrat wird im Sommer eine abschliessende Beurteilung unternehmen. Dann kann er definitiv darüber entscheiden, ob er das Verhandlungspaket weiter gibt ans Parlament.

Zwei Abstimmungen: Der Bundesrat teilt das Paket in zwei Teile. Einerseits die Weiterentwicklung der bisherigen Abkommen, andererseits die neuen Abkommen. Die «Modernisierung» der bestehenden Marktzugangsabkommen ist aus EU-Sicht zwingend. Wenn dieser Teil in der Volksabstimmung scheitert, können auch die neuen Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit nicht in Kraft treten. Die Modernisierung der Bilateralen könnte hingegen auch dann in Kraft treten, wenn die drei neuen Abkommen scheitern.

Cassis: «Ring of Fire» bildet sich um Europa und die Schweiz

Gute Beziehungen zu den Nachbarstaaten seien gerade in unruhigen Zeiten wie heute wichtig für die Schweiz. Für die Wirtschaft, aber auch die Gesellschaft. Der «massgeschneiderte bilaterale Weg» könne mit dem Paket an Abkommen fortgeführt werden.

Der Protektionismus nehme weltweit zu. Europa stehe im Zentrum grundlegender Veränderungen. Ein «Ring of Fire» bilde sich rund um die Schweiz, es gebe verschiedene Kriege um uns herum. So begründet Cassis die Notwendigkeit guter Beziehungen zu unseren Nachbarn.