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Meinung

Ertappt
Er will doch nur spielen

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Es ist verständlich, dass Hundehalter ihre Lieblinge auf dem Spaziergang gern von der Leine lassen. Aber im Griff haben sollten sie ihre Hunde trotzdem. Ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte, ist ein 64-Jähriger aus Männedorf. Er war mit seinem Jack-Russell-Terrier in der Nähe des Zürichsees unterwegs. Der Hund entdeckte einen Dackel und lief freudig auf ihn zu – angeleint war der Terrier nicht. Zuerst beschnupperte er den anderen Hund, doch die Stimmung kippte.

Plötzlich wurde der Terrier aggressiv und schnappte nach dem Dackel. Dessen Besitzerin hob ihn am Bauch hoch, um ihn aus der Gefahrenzone zu bringen. Was wiederum der Terrier nicht auf sich sitzen liess und zubiss. Der Biss in die Hand der Hundebesitzerin hinterliess eine Schwellung, oberflächliche Kratzer und einen Druckschmerz. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der 64-jährige Hundebesitzer hat versagt. Er hätte in der Lage sein müssen, seinen Terrier zurückzurufen.

Der Mann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Übertretung des kantonalen Hundegesetzes verurteilt. Eine Geldstrafe von 15-mal 120 Franken wird zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings für drei Jahre, was darauf hindeutet, dass es nicht die erste Straftat des 64-Jährigen war. Eine Busse von 600 Franken muss er bezahlen. Der Vorfall ist übrigens kein Einzelfall. Gemäss Statistik müssen in der Schweiz jährlich 9500 Verletzungen wegen Hundebissen behandelt werden.