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Meinung

Ertappt
Er droht mit der ganzen «Südkurve»

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Manchmal wüsste man schon gern, aus welchen Gründen gewisse Mitmenschen ausflippen. Die Sprache der Staatsanwaltschaften ist aber eine nüchterne, Gründe sind zweitrangig. Wichtiger sind die Klarheit bei der Tatbeschreibung und die Bestrafung. Darum muss auch im Dunkeln bleiben, was einen damals 18-jährigen Horgner im September 2019 auf die Palme gebracht hat.

Doch was er seinem Kontrahenten mitzuteilen hatte, hat es in sich. Er drückt sich so drastisch aus, dass er jetzt wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung verurteilt wurde. So droht er dem anderen damit, die Zürcher «Südkurve», die hartgesottenen FCZ-Fans, vorbeizuschicken oder Übles mit dessen Mutter anzustellen. Weiter würden alle zusammengeschlagen, oder ein Kollege würde zu seiner Mutter gehen. Er werde alle Kollegen verprügeln, bis der Kontrahent zu ihm komme, drohte der junge Mann weiter. Harte Worte. Für die Staatsanwaltschaft sind das Drohungen. Diese müssen ein Opfer in Angst und Schrecken versetzen, um einen Beschuldigten strafrechtlich belangen zu können.

Auch die Beschimpfungen sind blumig. So bezeichnete der Beschuldigte den Kontrahenten wahlweise als weibliches Geschlechtsteil oder Mann mit Erektionsstörungen. Auch das N-Wort fiel. So genau weiss die Staatsanwaltschaft das, weil der 18-Jährige dem Geschädigten innerhalb eines Tages gleich mehrere Sprachnachrichten geschickt hat. Statt sich mühsam mittels Befragungen ein Bild zu machen, konnten die Strafverfolger also einfach die Beweise auf dem Silbertablett übernehmen.

Der junge Horgner wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30-mal 30 Franken belegt. Die Probezeit wird auf zwei Jahre angesetzt. Eine Busse von 300 Franken muss er bezahlen.