Finanzierung der AutobahnenDer Druck wächst, E-Autos zu besteuern
Weil der Anteil der Benziner schwindet, sind die Einnahmen beim Bund rückläufig. Nun wird über eine E-Abgabe nachgedacht. So könnte diese aussehen.
Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes verschlingen viel Geld: Allein im letzten Jahr investierte der Bund 2,8 Milliarden Franken. Das Geld kommt aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Alimentiert wird dieser durch den Mineralölsteuerzuschlag, die Autobahnvignette, die Automobilsteuer und in der Regel 10 Prozent der Mineralölsteuer.
Bund will nicht am Autobahnvignetten-Preis schrauben
Weil der Anteil der Benziner schwindet, reduzieren sich auch die Zuflüsse in den NAF. Um dies zu kompensieren, könnte der Bund den Preis für die Autobahnvignette erhöhen. Doch davon will der Bundesrat vorderhand nichts wissen, wie aus seiner vor kurzem erfolgten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss des Urner Nationalrates Simon Stadler (Mitte) hervorgeht. Er wollte insbesondere dafür sorgen, dass der Ausweichverkehr in seinem vom Stau arg gebeutelten Kanton eingedämmt wird. Einer seiner Vorschläge lief auf eine Erhöhung des Autobahnvignetten-Preises hinaus.
Stadlers Hoffnung: Die wenigen ferienbedingten Durchfahrten aus dem Ausland sollten so merklich verteuert werden. Zusätzlich sollte eine Vignettenpflicht für Alpenpässe eingeführt werden. Von diesen Massnahmen verspricht sich Stadler eine abschreckende Wirkung.
Doch der Bundesrat ist der Ansicht, eine Erhöhung des Preises sei eine ungeeignete Massnahme, um den Ausweichverkehr einzudämmen: «In erster Linie würde die Erhöhung inländische Verkehrsteilnehmende treffen, unabhängig davon, ob sie die alpenquerende Nord-Süd-Achsen benutzen oder nicht.»
Rückläufige Einnahmen
Wie stark die Beträge für den NAF sinken, zeigt ein Blick in die Statistik: So sind etwa die Einnahmen aus der Mineralölsteuer aus Treibstoffen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken – von rund drei Milliarden im Jahr 2011 auf 2,7 Milliarden im Jahr 2021.
Allein letztes Jahr war fast jeder fünfte verkaufte Neuwagen ein vollelektrisches Auto. Dadurch fehlen zunehmend die Einnahmen aus der Mineralölsteuer, die auf Benzin und Diesel erhoben werden.
«Wer einen Tank füllt, leistet auch einen Beitrag an die Nationalstrassen», bringt es Thomas Rohrbach, Sprecher beim Bundesamt für Strassen (Astra), auf den Punkt. E-Fahrzeuge, welche die Strasse genau gleich wie andere Fahrzeuge befahren, leisten hingegen keine entsprechenden Abgaben – ausser mit dem Kauf der Autobahnvignette: «Wenn künftig immer mehr E-Fahrzeuge verkehren, reichen die Einnahmen nicht mehr, um den Finanzbedarf abzudecken, und es entsteht eine Ungleichbehandlung der Antriebsformen», sagt Rohrbach. Diese zurückgehenden Einnahmen sollen durch eine sogenannte Ersatzabgabe auf Elektroautos kompensiert werden.
Urnengang psychologisch heikel
Verschiedene Politiker drängen schon seit geraumer Zeit darauf, diese möglichst schnell einzuführen. Es gebe nun immer schneller immer mehr Autofahrer, die für die Benutzung der Strasse nichts oder deutlich weniger als die Benzin- und Dieselfahrer bezahlen müssten, betonte etwa Nationalrat Martin Candinas (Mitte) gegenüber dieser Zeitung. Das sei psychologisch heikel: «Es wird zunehmend schwieriger, die Reform dereinst an der Urne durchzubringen.» Auch Christian Wasserfallen (FDP) drängt zur Eile, da eine solche neue Abgabe sehr umstritten sein dürfte.
Doch beim Astra will man sich nicht hetzen lassen. Obwohl eine entsprechende Vorlage bereits auf Ende 2023 angekündigt war, wird diese erst im Verlauf des kommenden Jahres bereit sein, sagt Rohrbach auf Anfrage. Noch sei ja der NAF gut alimentiert: Man gehe davon aus, dass die Liquidität bis Ende der 2020er-Jahre genügend gross sein werde. Astra-Direktor Jürg Röthlisberger sagte kürzlich im Gespräch mit dem Verkehrsmonitor: «Wir sind zeitlich so unterwegs, dass wir auf den Zeitpunkt des Liquiditätsengpasses hin eine Lösung haben werden.» Nach aktueller Planung soll die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten. Die Einführung einer Ersatzabgabe dürfte laut Astra voraussichtlich 2028 an die Urne kommen.
Technisch zwei mögliche Varianten
Es gibt zwei mögliche Wege, wie diese E-Abgabe erhoben werden kann: Zum einen könnte ein Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie erhoben werden. Dazu sagt Rohrbach: «Hier suchen wir unter anderem auch nach Lösungen, um die Fahrleistung respektive die Fahrstrecken ohne Lokalisierung erheben zu können, also ohne dass GPS-Daten genutzt werden müssen.» Alternativ könnte eine Abgabe auf den bezogenen Strom erhoben werden – also sozusagen das Pendant zur Abgabe auf eine Tankfüllung. Noch habe man sich nicht entschieden, welche Methode zur Anwendung kommen soll. Auch über eine allfällige Höhe der Abgabe will man sich beim Astra nicht äussern.
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