FortpflanzungsmedizinBundesrat will die Eizellenspende in der Schweiz legalisieren
Heute müssen Frauen bei Unfruchtbarkeit ins Ausland reisen, um zu einer Eizellenspende zu gelangen. Der Bundesrat will diese nun zulassen.
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Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt seit 2001, unter welchen Bedingungen Paare medizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Dazu gehören die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden. Für beide Verfahren ist die Samenspende erlaubt.
Die Eizellenspende, das Äquivalent zur Samenspende, ist in der Schweiz hingegen verboten.
Nun will der Bundesrat die Eizellenspende legalisieren. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat am Donnerstag die Eckwerte für die Gesetzesänderung vorgestellt. Der Bundesrat kommt damit einem Auftrag des Parlaments nach, das 2022 mit einer Motion den entsprechenden Auftrag erteilt hat.
Nachteil für unfruchtbare Frauen
Die Regierung zeigte sich gegenüber der Legalisierung zurückhaltend. Doch die Mehrheit im Parlament ist der Meinung, dass das Verbot der Eizellenspende jene Paare benachteiligt, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Liege beim Mann eine Unfruchtbarkeit vor, könnten Paare bereits heute eine Samenspende beanspruchen. Die aktuelle Regelung zwinge hingegen unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz, ins Ausland zu gehen.

Der Bundesrat will das Verbot der Eizellenspende aufheben, und zwar im Zuge der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Ziel sei es, sowohl den Schutz der Eizellenspenderinnen als auch das Kindeswohl sicherzustellen. Dieser Schutz könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nähmen.
Das Departement des Innern wird nun bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Die lange Dauer zur Ausarbeitung der Vorlage hängt damit zusammen, dass zahlreiche soziale und ethische Fragen geklärt werden müssen. So will der Bundesrat verhindern, dass Frauen aus finanziellen Gründen Eizellen spenden. Spenderinnen werden voraussichtlich nur eine Aufwandentschädigung erhalten.
Keine Einzellenspende gegen Geld
Da stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Frauen nicht trotzdem mit Geld zur Eizellenspende motiviert wurden. Denn Spenderinnen müssen sich vorgängig einer mehrwöchigen hormonellen Behandlung unterziehen und die Entnahme der Eizelle erfolgt unter Kurznarkose. Die Schweiz werde voraussichtlich Eizellen aus dem Ausland importieren müssen, da es in der Schweiz kaum genügend Spenderinnen gebe, sagte Baume-Schneider.
Gleichzeitig will der Bundesrat sowohl die Samen- wie auch die Eizellenspende für unverheiratete Paare erlauben. Im aktuellen Gesetz ist die Samenspende nur Ehepaaren zugänglich. Seit 1. Juli 2022 – mit der Einführung der Ehe für alle – gilt dies auch für verheiratete Frauenpaare. Der Bundesrat ist nun der Auffassung, dass die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht. Allerdings muss nun im Gesetz definiert werden, wann ein unverheiratetes Paar die Fortpflanzungsmedizin beanspruchen kann, also etwa wie lange die Partnerschaft bereits bestehen muss.
Braucht es Alterslimite für künstliche Befruchtung?
Zudem will der Bundesrat prüfen, ob eine Alterslimite für die Anwendung der Fortpflanzungsmedizin eingeführt werden soll. Dabei stellt sich etwa die Frage, ob bei einer Frau auch nach der Menopause eine künstliche Befruchtung zulässig sein soll.
Bei der Gesetzesrevision plant der Bundesrat weitere Neuerungen. So will er die sogenannte Zwölfer-Regel aufheben. Diese besagt, dass bei der IVF pro Behandlungszyklus höchstens zwölf Embryonen entwickelt werden dürfen. Künftig sollen es auch mehr sein dürfen. Zudem will der Bundesrat prüfen, ob eingefrorene Samenzellen, Embryonen und Eizellen künftig länger als zehn Jahre konserviert werden dürfen. Geprüft wird auch die Möglichkeit, ob an unfruchtbare Frauen jene Eizellen gespendet werden dürfen, welche für die IVF entnommen wurden und überzählig sind.
EVP droht mit Referendum
Die EVP wird voraussichtlich das Referendum gegen die Reform ergreifen. Die Partei wirft dem Bundesrat vor, die körperliche Ausbeutung von Frauen und fragwürdige Praktiken der Fortpflanzungsmedizin zu legalisieren. Der nächste Schritt der Ausbeutung werde die Leihmutterschaft sein.
Im Parlament dürfte es gegen die Reform nicht nur in konservativen Kreisen Vorbehalte geben. Auch die SP-Frauen äussern sich skeptisch. Es müsse verhindert werden, dass junge Frauen sich aus finanzieller Not dem schweren medizinischen Eingriff einer Eizellenspende unterzögen. Zudem müsse die Kostenübernahme durch die Grundversicherung geprüft werden, weil sonst die Fortpflanzungsmedizin nur Wohlhabenden zugänglich sei.
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