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AboZusatzeinkommen und Pension
Ein kleiner Erwerb erlaubt nach der Pensionierung manchmal höhere Steuerabzüge

Vorsicht bei der Versteuerung von Nebeneinkünftgen: Eine Rentnerin erteilt einem Bubem Klavierstunden.
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Paul Müller (Name geändert) wollte nach der Pensionierung seinen bisherigen Nebenerwerb in der Steuererklärung neu als Haupterwerb deklarieren. Denn so hätte er die tatsächlichen Kosten für Arbeitsweg und anderes mehr als Abzüge geltend machen können. Doch der Angestellte der zuständigen Gemeindesteuerbehörde stellte sich quer. Paul Müller erhielt die Auskunft, der Nebenerwerb sei auch nach der Pensionierung steuerlich betrachtet ein Nebenerwerb. Somit sei als Steuerabzug höchstens eine Pauschale von 20 Prozent der Einkünfte zulässig.

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