Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldblog: Heirat oder Konkubinat?
Ein Entscheid, bei dem es um richtig viel Geld geht

Finanzen statt Romantik: Im Vorfeld einer Heirat sollten auch alle finanziellen Aspekte berücksichtigt werden.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Meine Freundin und ich leben seit achteinhalb Jahren zusammen. Da ich bald pensioniert werde, überlegen wir uns, ob das Konkubinat für uns allenfalls auch Nachteile hat, wenn einer von uns beiden sterben sollte, und inwiefern wir uns absichern oder vielleicht doch noch heiraten sollten. Welche Aspekte finden Sie überlegenswert? Leserfrage von B.U.

Sollen wir heiraten oder einfach nur als Paar ohne Trauschein zusammenleben? Das sind Fragen, die sich manches Paar stellt. Je nachdem wie man sich entscheidet, hat dies für das ganze Leben auch tiefgreifende finanzielle Folgen, die sogar bis über den Tod hinaus Wirkung entfalten. Anders als das Konkubinat hat eine Heirat oder die Eintragung von einer Partnerschaft rechtlich und finanziell grosse Auswirkungen – sowohl auf die Altersrente, für die Pensionskasse und auf die Steuern, die man dem Staat abliefern muss.

Bei der Ehe gibt es eine gegenseitige Beistandspflicht – beim Konkubinat indes nicht. Als Konkubinatspaar kann man sich jederzeit wieder locker trennen, bei der Ehe hingegen braucht es eine gerichtliche Scheidung. Zwischen der Ehe und dem Konkubinat gibt es rechtlich viele weitere Unterschiede – so etwa auch beim Erbe, das Sie in Ihrer Frage ansprechen.

Da Ehepartner ihre Einkünfte zusammen versteuern, ergibt sich in der Regel eine höhere Steuerrechnung.

Wenn ein Paar nicht verheiratet ist und einer von beiden stirbt, kann der überlebende Partner nicht darauf vertrauen, dass er automatisch Erbe des verstorbenen Partners wird. Für Konkubinatspartner gilt nämlich – anders als wenn man verheiratet ist – kein Pflichtteil. Darum ist es wichtig, dass Konkubinatspartner ein Testament machen und die frei verfügbar Quote dem Partner zugutekommen lassen. Nicht verletzen darf man dabei die Pflichtteile, die weiterhin bestehen – zum Beispiel von Kindern aus einer geschiedenen Ehe.

Je nach Konstellation kann es sich gerade auch für Konkubinatspartner lohnen, gegenseitig eine Lebensversicherung abzuschliessen, damit sie im Todesfall besser abgesichert sind – zum Beispiel dann, wenn man zusammen Wohneigentum hat und nicht riskieren will, dass man nach dem Tod des einen Partners ausziehen muss.

Folgen hätte eine Heirat auch für die Steuern: Da fahren Konkubinatspartner grundsätzlich besser. Bei den Ehepartnern wird das erwirtschafte Einkommen aus der Erwerbsarbeit oder aus Renten bei den Steuern zusammengezählt und dann besteuert – immerhin zu einem tieferen Satz als bei den Alleinstehenden. Trotzdem führt die Tatsache, dass Ehepartner ihre Einkünfte zusammen versteuern, in der Regel zu einer höheren Steuerrechnung. Dies ist nicht selten mit ein Grund, warum Paare nicht heiraten.

Konkubinatspaare haben keinen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente, falls einer von beiden stirbt.

Wichtige Unterschiede zu beachten gilt es gerade in Ihrer Situation zwischen der Ehe und dem Konkubinat auch bezüglich der Altersvorsorge. In Bezug auf die AHV-Altersrente haben Konkubinatspaare, die beide verdienen, auf den ersten Blick einen Vorteil gegenüber Ehepaaren: Jeder bekommt seine Rente. Bei verheirateten Paaren wird bei der AHV bestenfalls eine Maximalrente ausbezahlt, die tiefer sein kann als die beiden Einzelrenten von einem Konkubinatspaar.

Hingegen haben Konkubinatspaare keinen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente, falls einer von beiden stirbt. Das kann finanziell fatal sein. In der 2. Säule sind immerhin auch bei Konkubinatspartnern sogenannte Partnerrenten möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung, dass man nach dem Tod eines Konkubinatspartners überhaupt von der Pensionskasse eine Rente erhält, ist unter anderem, dass die Partner bei der Pensionskasse angemeldet wurden. Wenn diese nichts von einem Partner weiss, gibts nach dem Tod des Partners auch keine Rente.

Dies sind nur einige von vielen Aspekten, die Sie bei Ihrer Frage, ob Sie weiterhin als Konkubinatspaar weiterleben oder heiraten wollen, beachten sollten. Da ein solcher Entscheid über neben den bereits aufgezeigten noch viel weitere rechtliche und finanzielle Folgen hat, empfehle ich Ihnen und Ihrer Partnerin, sich von Ihrer Bank oder Versicherung beraten zu lassen und anhand einer Analyse die genauen Konsequenzen für Sie beide aufzeigen zu lassen, damit sie über die emotionale Entscheidung hinaus auch auf der finanziellen Ebene gute Entscheidungsgrundlagen haben.