Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Lohnkontrollen
Dumpinglöhne: In Schweizer Firmen so üblich wie bei der EU-Konkurrenz

Übernehmen einen grossen Teil der Lohn- und Arbeitskontrollen in der Schweiz: Eine Gewerkschafterin der Unia im Einsatz auf einer Baustelle.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

In drei Monaten wird abgestimmt. Wegen der Kündigungsinitiative der SVP steht die Personenfreizügigkeit mit der EU derzeit wieder besonders im Fokus. Ein Thema im Abstimmungskampf wird der Vorwurf sein, EU-Unternehmen drückten in der Schweiz die Löhne.

Am Donnerstag ist der neuste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu den flankierenden Massnahmen erschienen. Sie sind dazu da, Lohndumping zu verhindern. Rund 41’000 Betriebe wurden im letzten Jahr darauf kontrolliert, ob sie die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Überprüft wurden EU-Unternehmen, die Mitarbeiter für Aufträge in die Schweiz entsandten, Selbstständige aus der EU, aber auch Schweizer Unternehmen.

Die Kontrollen zeigen: Lohndumping ist bei Schweizer Unternehmen inzwischen mindestens so häufig wie bei Entsendebetrieben aus der EU. In Branchen, in denen ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt, wurden im letzten Jahr bei 21 Prozent der EU-Firmen mutmassliche Verstösse gegen die Lohnbestimmungen entdeckt. Die Quote bei Schweizer Unternehmen betrug 27 Prozent. Bei EU-Firmen können nur die in die Schweiz entsandten Mitarbeiter kontrolliert werden, bei Schweizer Unternehmen auch mal die gesamte Belegschaft. 2019 wurden bei 21 Prozent der kontrollierten Angestellten von Schweizer Unternehmen zu tiefe Löhne entdeckt.

In Branchen mit GAV werden die Kontrollen gemeinsam von Gewerkschaften und Arbeitgebern durchgeführt. Nico Lutz, Leiter des Sektors Bau bei der Gewerkschaft Unia, bestätigt das Ergebnis des Berichts des Seco. «Auch wir haben bei unseren Kontrollen festgestellt, dass es bei den Verstössen gegen Lohnvorgaben kaum noch Unterschiede zwischen Schweizer und EU-Unternehmen gibt», sagt Lutz. Verstösse in einem Fünftel der Fälle seien aber immer noch zu viele. «Das zeigt, dass es die Kontrollen braucht.» Das Seco sagt, dass die Quote nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sei. Denn es wird gezielt dort kontrolliert, wo mehr Lohndumping vermutet wird. «Es wird heute besser kontrolliert als früher», sagt Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Seco.

Umso erstaunlicher ist deshalb: Vor einigen Jahren war Lohndumping bei EU-Entsendefirmen deutlich häufiger. So wurden noch 2012 bei 42 Prozent der Kontrolle Verstösse festgestellt. Seither haben sich die Quoten der ausländischen Firmen an jene der einheimischen angeglichen. Gemäss Lutz ist bei den Entsendefirmen ein Lerneffekt feststellbar. Viele Firmen aus dem grenznahen Raum würden regelmässig Mitarbeiter in die Schweiz schicken. «Werden sie einmal wegen Lohndumpings erwischt und gebüsst, wirkt das.»

«Viele Entsendefirmen kennen inzwischen die Spielregeln in der Schweiz», sagt Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds. Sie wüssten inzwischen, was ihnen hier bei Lohndumping droht. So ist in zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt, dass bei der Annahme eines Auftrags eine Kaution hinterlegt werden muss. Auftraggeber haften weiter solidarisch für ihre Subunternehmen. Und gegen Wiederholungstäter kann eine Sperre für die Schweiz ausgesprochen werden. Auch das Seco spricht von einem «Lernprozess» bei den Entsendefirmen. Man habe erreicht, was man mit den flankierenden Massnahmen erreichen wollte.

Weniger Verstösse in Branchen ohne GAV entdeckt

Auffällig: In Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag werden deutlich weniger Unternehmen Verstösse gegen die Lohnbestimmungen nachgewiesen. 11 Prozent der kontrollierten Schweizer Unternehmen haben 2019 zu tiefe Löhne bezahlt und 15 Prozent der EU-Entsendebetriebe. Diese Werte haben sich in den letzten Jahren zudem kaum verändert. In Branchen ohne GAV kontrollieren Beamte zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern.

In Branchen mit GAV würde nicht nur viel stärker kontrolliert, sagt Nico Lutz von der Gewerkschaft Unia. Die Kontrollen seien auch einfacher. In solchen Branchen gebe es einen eindeutigen Mindestlohn. «Ohne GAV muss ein Verstoss gegen die orts- und branchenüblichen Lohnbestimmungen nachgewiesen werden.» Dies lasse den Unternehmen viel mehr Spielraum.

Auch würden einige Kantone bei Abweichungen gegen die Lohnvorgaben ein Auge zudrücken, da sie mit Toleranzen arbeiten, sagt Daniel Lampart vom Gewerkschaftsbund. Und statt mit Bussen müssten fehlbare Unternehmen in solchen Branchen nur mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen.

Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, zeigt auch der Bericht des Seco. Auffällig sind sie vor allem beim Umgang mit kontrollierten Schweizer Unternehmen: Zahlt ein Unternehmen in einer Branche ohne GAV wiederholt zu tiefe Löhne, können die Kantone ein sogenanntes Verständigungsverfahren einleiten. Im letzten Jahr zählte zum Beispiel der Kanton Zürich 221 Verfahren, der Kanton Bern lediglich 7.