Drohung gegen ObergerichtVerfahren gegen mutmasslichen Bombendroher eingestellt
Der Anfangsverdacht gegen einen 44-Jährigen hat sich nicht erhärten lassen. Für die erlittene Polizeihaft erhält der Mann 600 Franken.
Am 24. Oktober und am 10. November waren Bombendrohungen gegen das Zürcher Obergericht eingegangen. In beiden Fällen wurde ein 44-jähriger Schweizer als Tatverdächtiger verhaftet. In einem Fall, jenem vom 10. November, hat die Staatsanwaltschaft II eine Einstellungsverfügung erlassen.
Der 44-Jährige hat die Verfügung den Medien selber mitgeteilt, inklusive der Kopie eines Briefes an Bundespräsident Alain Berset. Im Schreiben wirft er der Kantonspolizei in Bezug auf die Kommunikation «absolut fahrlässiges Handeln» vor, einen Staatsanwalt nennt er «Trottel».
Laut der Einstellungsverfügung ergaben sich weder aus der Hausdurchsuchung beim Tatverdächtigen noch bei der rückwirkenden Überwachung seiner Telefonnummer belastende Indizien. Auch für den Umstand, dass er sich am Mittag des 10. November in der Nähe des Obergerichts aufhielt, habe er eine glaubhafte Erklärung liefern können.
Im Fall vom 24. Oktober ist der Mann immer noch verdächtig
Für die erlittene Polizeihaft wurde ihm eine Genugtuung von 600 Franken zugesprochen. Abgelehnt wurde die Forderung nach weiteren 1500 Franken für die erfolgte Medienmitteilung und die Hausdurchsuchung.
Die Ermittlungen zur Bombendrohung vom 24. Oktober dauern an, wie die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Auch in diesem Fall wurde der 44-Jährige verhaftet. Ob es sich bei ihm tatsächlich um den mutmasslichen Verfasser des Drohschreibens handelt, muss das Strafverfahren zeigen.
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