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3-G, 2-G oder Maskenpflicht?
Diese Corona-Massnahmen gelten aktuell in den Skigebieten

Maske an und Helm auf? Gemäss aktuell geltenden Regeln muss auf der Piste keine Maske getragen werden. 
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Der erste Schnee ist bereits gefallen, und Wintersportler zieht es in die Berge. In einigen Regionen wurde die Skisaison schon eingeläutet, andere nehmen dieses Wochenende die Lifte das erste Mal in Betrieb. Doch welche Corona-Regeln gelten nun beim Skifahren? Und welche beim Après-Ski? Hier eine Übersicht über die aktuell geltenden Sicherheitsmassnahmen in den Bergregionen:

Zertifikatspflicht

Wer in den Schweizer Alpen Ski fahren will, braucht kein Zertifikat. Weder auf der Bergbahn noch auf dem Skilift ist ein Immunitätsnachweis vorzuweisen. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es jedoch: So gilt im ganzen Skigebiet der Fideriser Heuberge im Bündnerland die 3-G-Regel.

In Samnaun GR gilt 2-G. Grund dafür ist, dass es sich das Skigebiet mit dem österreichischen Ischgl teilt. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, steht aber ein Teil der Skianlagen in Samnaun dennoch zur Verfügung. Man braucht dafür lediglich ein negatives Testergebnis.

Beim Einkehren im Bergrestaurant, sofern man drinnen in der Wärme sitzen möchte, muss man entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Eine Verschärfung von 3-G auf 2-G kann jedoch jeder Betrieb selbstständig erlassen. Dies gilt auch für die Restaurantterrassen. Gemäss Bundesrat sind diese zwar von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Gastronomen können sie aber auch im Aussenbereich selbstständig einführen.

Maskenpflicht

Auf der Skipiste sowie praktisch überall an der frischen Luft, also auch auf dem Skilift, herrscht keine Maskenpflicht. In den Seilbahnen, sprich, immer wenn man sich in einer geschlossenen Kabine befindet, muss genauso wie im öffentlichen Verkehr stets ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt auch bei der Liftstation, im Wartesaal sowie am Verkaufsschalter.

Seit dem 6. Dezember gilt zudem schweizweit eine verschärfte Maskenpflicht. Das heisst, dass man überall, wo 3-G gilt, auch eine Maske braucht. So also auch im Restaurant. Selbstverständlich kann man sie am Tisch wieder ablegen, doch beim Gang auf die Toilette muss man sie wieder aufsetzen. Auf den Terrassen kann die Maske ebenfalls wieder abgenommen werden.

Ausnahmen gibt es für Gastrobetriebe, die selbstständig die 2-G-Regel einführen. Denn mit der 2-G-Regelung fällt automatisch die Masken- sowie die Sitzpflicht in den Innenräumen. Über die Zutrittsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte können Betriebe und Veranstalter selber entscheiden.

Kapazitätsbeschränkungen

Stand jetzt gibt es keine vom Bundesrat erlassenen Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume. So ist in Restaurants die Anzahl der Gäste pro Tisch nicht begrenzt. Wie am Freitag an der Medienkonferenz mitgeteilt wurde, haben Skigebiete von sich aus angeboten, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen einzuführen, um die Übertragung des Virus in ihrem Bereich eigenständig einzudämmen.

Der Verband Seilbahnen Schweiz plant deshalb, ab dem 18. Dezember nur noch 70 Prozent seiner Gondeln auszulasten. Diese Regelung soll lediglich grosse Gondeln betreffen, die mehr als 25 Personen transportieren und ausschliesslich über Stehplätze verfügen. Zudem wollen die Seilbahnen im Aussenbereich wieder für ein geordnetes Anstehen und die Einhaltung der entsprechenden Abstandsbestimmungen sorgen.