ErtapptDie untreue Treuhänderin
Eine 50-Jährige zweigt unerlaubt über 45’000 Franken von einem Firmenkonto ab. Trotzdem kommt es zu einer Art Happy End.
Finanzen sind immer ein heikles Gebiet. Wer die Verantwortung darüber abgibt, muss besonders viel Vertrauen haben. So etwa der Chef einer GmbH, die im Baubereich tätig ist. Er übertrug die Verantwortung über Zahlungen und Rechnungen einer Treuhänderin aus Horgen. Drei Jahre lang war sie zuständig, fast zwei Jahre nach dem Ende ihrer Tätigkeit wurde die 50-Jährige von der Polizei verhaftet. Offenbar hatte sich in der Firmenkasse ein Loch aufgetan.
Nach der Verhaftung gestand die Treuhänderin sofort. Über 45’000 Franken hatte sie während ihrer Tätigkeit vom Firmenkonto abgezweigt. Wie es im Strafbefehl heisst, hat sie das Geld für ihre privaten finanziellen Bedürfnisse genutzt. Genaueres ist nicht zu erfahren. Was in die 50-Jährige gefahren war, wird darum nicht klar. Doch der Schock der Verhaftung war offensichtlich heilsam. Die Beschuldigte entschuldigte sich schriftlich beim Geschäftsführer der GmbH. Soweit sie konnte, begann sie das abgezweigte Geld zurückzuzahlen. Schon nach einem Monat landeten 25’000 Franken auf dem Konto der Firma. Danach stotterte die Beschuldigte das Geld in 500er-Schritten ab. Es folgten weitere Tranchen, im Oktober 2019 waren sämtliche Schulden abbezahlt.
So kam es in dieser Geschichte doch noch zu einer Art Happy End. Der Geschäftsführer zog seine Anzeige zurück und bekräftigte sein Desinteresse an der Strafverfolgung. Sein Geld hatte er ja wieder. Das Geständnis und ihre Kooperation kamen der Frau ebenfalls entgegen. So wurde sie schliesslich nur mit einer bedingten Geldstrafe von 90 mal 100 Franken wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung bestraft. Es gilt die minimale Probezeit von zwei Jahren. Alles deutet darauf hin, dass sich die Beschuldigte einen einmaligen – wenn auch groben – Fehler geleistet hat.
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