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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Die Überwachungs­­kamera stahl er auch gleich

Die Überwachungskamera hat den Diebstahl wohl aufgezeichnet.
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War er der Versuchung erlegen? Oder seinem Durst? Oder ganz einfach seiner Dummheit? Jedenfalls betrat ein 30-jähriger Männedörfler an einem frühen Sonntagmorgen im März den Selbstbedienungsladen des Ausflugsrestaurants Aberen hoch über Stäfa. Das Wort «Selbstbedienung» legte er dann etwas gar wörtlich aus: Er liess vier Getränke im Wert von 25 Franken sowie eine Kasse, in der sich 28 Franken befanden, mitlaufen. Und als er sich aus dem Staub machen wollte und bemerkte, dass eine Videokamera den Laden überwachte, montierte er diese kurzerhand ab und nahm sie ebenfalls gleich mit.

Dumm nur für ihn, dass er trotzdem geschnappt wurde. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat den Schweizer kürzlich per Strafbefehl wegen Diebstahls verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse von 300 Franken.

Wie man ihm auf die Schliche kam, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Vielleicht hatte ihn jemand auf frischer Tat ertappt, als er sich entfernen wollte. Eventuell wurde man später auf ihn aufmerksam, weil er offenbar beabsichtigte, die gestohlene Überwachungskamera zu verkaufen. Am wahrscheinlichsten ist aber, dass es schlicht und einfach nichts gebracht hat, die Kamera abzumontieren. Denn diese hatte den Diebstahl ja bereits gefilmt. Und falls die Aufnahmen auf einem Server gespeichert worden sind, kann man die Kamera noch lange verschwinden lassen – die Bilder bleiben da.