Massnahmen gegen CoronavirusDie Swiss missachtet Maskenpflicht auf Deutschland-Flügen
Fluggesellschaften, die Deutschland ansteuern oder von dort abfliegen, müssen bei ihren Passagieren die Maskenpflicht durchsetzen. Die Swiss hält sich nicht daran.
Die Passagiere auf einem Swiss-Flug von Hamburg nach Zürich staunten am vergangenen Sonntag nicht schlecht: Die Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns hielt die vorgeschriebene Maskenpflicht an Bord nicht ein. Das berichtet der «Spiegel» auf seinem Onlineportal und macht einen weiteren Fall vom selben Tag publik, der sich auf einem Swiss-Flug von Berlin nach Zürich ereignet haben soll.
Auf diesen beiden Flügen habe das Swiss-Kabinenpersonal nicht auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen. Dabei müssten alle Passagiere gemäss dem deutschen Infektionsschutzgesetz auf allen Flügen von und nach Deutschland einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
«Bei Swiss gilt die Maskentragepflicht lediglich auf Flügen, bei denen die Bestimmungen des Ziellandes das Maskentragen an Bord vorschreiben.»
In einem Airbus A320 von Hamburg nach Zürich seien geschätzte 40 Prozent der rund 200 Passagiere ohne Gesichtsbedeckung unterwegs gewesen, schreibt das Nachrichtenmagazin. Als sie darauf angesprochen worden sei, habe eine Flugbegleiterin gesagt, dass es bei der Swiss keine Maskenpflicht mehr gebe. Das Kabinenpersonal selbst habe einen Mund-Nasen-Schutz getragen.
«Bei Swiss gilt bereits seit einiger Zeit die Maskentragepflicht lediglich auf Flügen, bei denen die Bestimmungen des Ziellandes das Maskentragen an Bord vorschreiben», teilte die Medienstelle der Swiss am Montagabend auf Anfrage mit.
Somit müssen die Passagiere die Maske auf Flügen nach Deutschland tragen, auf Flügen zurück in die Schweiz jedoch nicht, so die Interpretation. Die Swiss-Flugzeuge seien in der Schweiz immatrikuliert, somit gelte an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung. Fluggäste würden vor Abflug jeweils über die geltenden Bestimmungen informiert.
Das deutsche Bundesgesundheitsministerium hingegen bestätigte gegenüber dem «Spiegel», dass die Maskenpflicht für sämtliche Flüge gelte, die in Deutschland starten oder landen. Zum konkreten Fall der Swiss wollte sich das Ministerium nicht äussern.
Europäischer Flickenteppich
Die Gesetzeslage ist in Europa von Land zu Land unterschiedlich: Während Staaten wie die Schweiz, Frankreich und Polen die Maskenpflicht in der Kabine aufgehoben haben, besteht sie in Deutschland weiterhin. Für die Swiss bedeutet das, dass sich die Fluggesellschaft an die Corona-Vorschriften der Länder halten muss, die sie ansteuert.
Für Wirrwarr sorgt, dass die Europäische Union das Tragen einer Maske im Flugzeug und in Flughäfen innerhalb der EU zwar nicht mehr vorschreibt. Die EU-Empfehlung bedeutet jedoch nicht den automatischen Wegfall der Maskenpflicht in allen 27 Mitgliedsländern. In jenen Staaten, in denen die nationalen Regeln das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreiben, ist sie immer noch gültig – wie in Deutschland.
Selbst innerhalb eines EU-Landes konnte es bisher unterschiedliche Bestimmungen geben: So gilt auf Swiss-Flügen auf das spanische Festland und die Balearen eine Maskentragpflicht, beim Reiseziel Kanaren ist sie weggefallen. Bereits am 22. April hat die Swiss die Maskenpflicht auf Flügen von und in die USA aufgehoben.
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