Kolumne «Ertappt»Die Seepolizei greift durch
Mit dem Motorboot über den Zürichsee zu brettern, macht Spass. Doch die Seepolizei beendet diesen öfters.
Vielleicht ist es Zufall, doch die Strafbefehle gegen Freizeitkapitäne häufen sich. Letztes Jahr erhielt ein 33-Jähriger einen Strafbefehl, weil er betrunken unterwegs war. Ein 37-Jähriger wurde 2020 wegen desselben Vergehens bestraft. Gut möglich, dass die Seepolizei öfter auf dem Zürichsee unterwegs ist. Oder dass die Böötler häufiger strafbare Fehler begehen.
So wie ein 62-Jähriger, der mit seinem Boot vor Erlenbach und Küsnacht unterwegs war. Gegen 22.30 Uhr und nicht mehr ganz nüchtern. Offenbar wurde die Polizei auf ihn aufmerksam, weil er vor Erlenbach in der inneren Uferzone unterwegs war. Innerhalb dieser 150 Meter darf man bloss mit 10 Kilometern pro Stunde unterwegs sein und das auch nur rechtwinklig zum Ufer.
Als die Polizei den Bootsführer vor Küsnacht stoppte, nahm sie eine Alkoholkontrolle vor. Diese ergab rund 1 Promille. Der Kapitän wird wegen Führens eines Schiffs in fahrunfähigem Zustand und Übertretung des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt verurteilt. Es setzt eine bedingte Geldstrafe von 30-mal 180 Franken. Eine Busse über 1000 Franken sowie die Gebühren von 800 Franken muss der Mann bezahlen.
Nicht einverstanden mit seinem Strafbefehl ist ein 55-Jähriger, der gegen 22.30 Uhr vor Stäfa unterwegs war. Nüchtern, aber mach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu schnell für die Tageszeit. Mit rund 70 km/h soll er über den Zürichsee gebrettert sein. Auch wenn er bloss eine Busse von 400 Franken zahlen soll, wehrt sich der Beschuldigte am Bezirksgericht Meilen gegen den Strafbefehl.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er bei dem Tempo unbeleuchtete Objekte nicht rechtzeitig erkannt habe. Das gilt als «Nichtbeachten der allgemeinen Sorgfaltspflicht». Und zeigt, dass Freizeitkapitäne auch nachts auf dem Zürichsee aufmerksam sein müssen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.