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Meinung

Ertappt
Eine Bootsfahrt, die ist lustig

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BotTalk

Strafbefehle wegen Trunkenheit am Steuer gehören leider immer noch zum Alltag. Allerdings betrifft das in der Regel Lenker von Autos. Genauso verboten ist es aber auch, am Steuer eines Motorboots zu viele alkoholische Getränke zu kippen. Die Verlockung, einen Sommerabend im Boot auf dem Zürichsee zu stark zu geniessen, ist gross und real.

Ein 37-Jähriger, wohnhaft an der Goldküste, steuerte sein Boot Marke Rinker an einem Juliabend über den See. Ob er alleine unterwegs war oder mit Kollegen, erschliesst sich nicht. Offenbar hat er sich als Einziger strafbar gemacht. Sicher ist, dass der Schweizer zu viel getrunken hat. Die Limite von 0,5 Promille hat er bei weitem übertroffen. Als ihn die Seepolizei um Mitternacht im Seebecken stoppte, wies der Schiffsführer noch 1,2 Promille auf. Nach eigenen Angaben hatte er Bier und Weisswein getrunken. Klingt nach einer ordentlichen Bootsparty.

Auch wenn aus dem Strafbefehl nicht klar wird, wieso ausgerechnet dieser Kapitän kontrolliert wurde, kann ein mögliches Szenario abgeleitet werden. Denn der 37-Jährige wird nicht nur wegen Fahren eines Schiffs in fahrunfähigem Zustand verurteilt, sondern auch wegen einer Übertretung des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt. Zwar fuhr er, wie es sich für die nächtliche Stunde gehört, mit eingeschalteten Scheinwerfern und Unterwasserbeleuchtung. Doch die Positionslichter des Boots funktionierten nicht. Gut möglich, dass die Polizisten darum auf ihn aufmerksam wurden. Sofern es nicht die gefahrenen Schlangenlinien waren.

Bestraft wird der Bootsführer mit einer bedingten Geldstrafe von 40-mal 200 Franken. Die Probezeit ist auf zwei Jahre angesetzt. Der eher hohe Tagessatz dürfte mit seiner beruflichen Position als Bankangestellter zusammenhängen. Bezahlen muss er eine Busse von 1600 Franken.