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Verkehrsdelikt auf dem See
Betrunkener Hobby-Kapitän verurteilt

Auf dem Zürichsee gelten Grenzen für Promille und Geschwindigkeit – beide hat der verurteilte Hobby-Kapitän deutlich überschritten. (Symbolbild).
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Blau- und Schnellfahrer kennen die Justizbehörden sonst eher von der Strasse her. Dass ein «Böötler» per Strafverfahren zur Rechenschaft gezogen wird, ist selten. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat nun aber einem 33-jährigen Hobby-Kapitän ein unerfreuliches Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Einen Strafbefehl wegen betrunkenen Fahrens eines Schiffs.

Dieser Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt kostet ihn 1200 Franken Busse. Dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten, total also 2000 Franken. Eine ebenfalls ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken wurde bedingt erlassen. Das heisst, dass der Mann diese Strafe nicht bezahlen muss, wenn er sich die nächsten zwei Jahre ans Gesetz hält.

Fünfmal zu schnell

Der 33-Jährige war an einem Augustabend nach 19 Uhr vor dem Strandbad Feldmeilen mit einem Motorboot unterwegs. Dabei hatte er laut Strafbefehl einen Atemalkoholwert von 0,8 mg/l auf, was einem Blutalkoholgehalt von stolzen 1,6 Promille entspricht. Erlaubt gewesen wären 0,49 Promille. (Lesen Sie hier, warum die Promillegrenze für Gummibootfahrer wieder aufgehoben wurde.)

Zudem war er mit einem Tempo von rund 50 Kilometern pro Stunde massiv zu schnell. Sein Boot war nämlich exakt 243 Meter vom Strand entfernt und damit in der äusseren Uferzone. In dieser Zone, die bis zum Abstand von 300 Metern gilt, liegt das Maximum bei 10 km/h.

Zur abendlichen Blaufahrt vor der Badi war es gekommen, weil der Mann «im Verlauf des Nachmittags eine derartige Menge alkoholischer Getränke zu sich genommen hatte», dass er dann den Atemalkoholwert von 0,80 mg/l erreichte. Mit diesem Wert sei er fahrunfähig gewesen. Einen Zustand, den er jedoch in Kauf genommen habe.

SDA