Kommentar zur verhinderten EinbürgerungDie Schweizer Fertigmacher
Ein neuer, exemplarischer Fall legt die skandalösen Umstände frei, unter denen hierzulande die Einbürgerung verweigert werden kann.
Trug der dritte Eidgenosse seinen Ohrring links oder rechts? Wie heisst der Wellensittich der Gemeindepräsidentin? Können Sie uns die Namen der Feuerwehrleute in Ihrer Gemeinde nennen?
Das klingt absurd. Aber wenn man sich die Fragen anschaut, mit denen manche bedacht werden, die sich in der Schweiz einbürgern lassen wollen, klingen mehrere von ihnen ähnlich absurd. Und legen mehrere Schlüsse nahe. Erstens könnte auch kein Schweizer, keine Schweizerin solche Spitzfindigkeiten wissen. Das heisst zweitens, dass es der Behörde in solchen Fällen darum geht, Einbürgerungen zu vermeiden.
Drittens lässt sich daraus folgern, dass sich diese Behörde gar nicht dafür interessiert, wie sehr Ausländer in die Schweiz gehören, wie gut sie Land und Leute kennen. Das bestätigt das dreimal gescheiterte Gesuch einer jungen Frau in ihrer Luzerner Gemeinde. Eines von sehr vielen gescheiterten in der Schweizer Geschichte. In diesem Fall wurde sogar eine Nachbarin als Spitzel eingesetzt. Genau so, wie es Rolf Lyssys «Schweizermacher» karikiert hatte. Was damals eine Komödie war, scheint immer noch Praxis zu sein. Die Gemeinde schweigt zu ihrem Vorgehen. Man kann ihre Vertreter verstehen. Was sollen sie schon sagen?
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Wer eingebürgert werden möchte, ist schon integriert, dafür sorgen die strengen Bedingungen der Schweizermacher.
Einbürgerung kann nicht im Vollzug von Vorurteilen bestehen; sie sollte eine Einladung sein zum gemeinsamen Herausfinden, wie ernst es den Kandidatinnen und Kandidaten mit ihrem Wunsch ist, Schweizer Bürger zu werden. Allein dass sie an unserem Land teilhaben wollen, zeichnet sie aus. Dass viele Kantone das auch so sehen, wollen wir fairerweise einräumen. Sie wissen, wie hart viele Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz arbeiten. Dass die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz zurückgeht, lässt vermuten, wie schwer der Zugang zu unserem Land bleibt.
Dabei: Wer eingebürgert werden möchte, ist in der Regel schon integriert, dafür sorgen die strengen Bedingungen der Schweizermacher. Den Gesuchstellern mit Schikanen zu begegnen, wirkt kleinlich. Und unschweizerisch noch dazu. Denn seit der Gründung des Bundesstaates 1848 hat das Land enorm von den Fremden profitiert, die zu Eigenen wurden. Sie haben geholfen, die Schweiz zu modernisieren.
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