Kommentar zu Rückführungen nach Sri LankaDie Schweiz muss ganz genau hinschauen
Wer Flüchtlinge zurück nach Sri Lanka schickt, nimmt ein Risiko für Menschenrechtsverletzungen in Kauf. Dass die Schweiz weiterhin Zwangsausweisungen vornimmt, ist verantwortungslos.
In Sri Lanka sind derzeit nicht einmal Milchpulver oder Kopfwehtabletten zu finden. Das Land befindet sich in einer schweren Wirtschaftskrise. Hinzu kommt eine politische Krise. Oppositionelle werden verhaftet. Es herrschen Chaos und Gewalt. Das Schweizer Aussendepartement geht davon aus, dass sich die Lage weiter verschlechtern wird.
Trotzdem hält das Staatssekretariat für Migration (SEM) an seiner Rückführungspraxis fest. 443 Personen befinden sich derzeit in der Schweiz im Wegweisungsvollzug. In einem Fall hat der UNO-Antifolterausschuss die Schweiz davon abgehalten, eine Frau nach Sri Lanka auszuweisen. Doch die Möglichkeit und die Mittel, mit einer Beschwerde die UNO einzuschalten, haben die allerwenigsten. Die meisten Betroffenen sind den Ausweisungsentscheiden ausgeliefert.
Seit dem Migrationsabkommen von 2016 ist in Sri Lanka sehr viel passiert.
Die Schweiz hat 2016 mit Sri Lanka ein Abkommen abgeschlossen, welches die Rückübernahme von Flüchtlingen erleichtert und garantiert, dass Rückkehrende menschenrechtskonform behandelt werden. Doch seither ist in Sri Lanka sehr viel passiert. Das Regime wurde gestürzt, und die Menschenrechtslage hat sich verschärft. Rückführungen bergen momentan ein reales Risiko für Menschenrechtsverletzungen, wie etwa der UNO-Antifolterausschuss festhält. Er hat die Schweiz im letzten Jahr bereits dreimal gerügt wegen Rückführungen in Unrechtsstaaten. Auch die Schweizer Flüchtlingshilfe fordert einen sofortigen Stopp der Ausweisungen.
Die Schweiz muss deshalb ganz genau hinschauen, damit nach Rückführungen keine Menschen an Leib und Leben gefährdet oder gefoltert werden. Ein Migrationsabkommen, das vor sechs Jahren abgeschlossen wurde, nützt nichts, wenn es trotzdem zu fundamentalen Menschenrechtsverletzungen kommt. Dass der Bund weiterhin Zwangsausweisungen nach Sri Lanka vornimmt, ist unverantwortlich. Die Schweiz tut gut daran, die Einhaltung der Menschenrechte auch bei Rückführungen nach Sri Lanka ernst zu nehmen.
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