Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

«Die Schweiz geniesst keine Priorität in Brüssel»

Klare Meinung im Zwist mit der EU: Der Lausanner Jacques de Watteville. (Keystone/Salvatore Di Nolfi/Archiv)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Schweiz muss das ausgehandelte Rahmenabkommen mit der EU dringend abschliessen. Dieser Ansicht ist der frühere Schweizer EU-Chefunterhändler Jacques de Watteville. «Wenn sich das Dossier festfährt, riskieren wir, einen Teil der erhaltenen Konzessionen zu verlieren», sagte de Wattville in einem am Mittwoch publizierten Interview mit den Westschweizer Tageszeitungen «La Tribune de Genève» und «24 Heures». Der Lausanner war von 2015 bis 2017 als Staatssekretär für die Verhandlungen mit der EU zuständig.

Bis Ende Oktober und dem Ausscheiden von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bestehe ein «Fenster der Gelegenheit», sagte de Wattville. Die Schweiz geniesse keine Priorität in Brüssel. Er verwies dabei auf den bevorstehenden Austritt von Grossbritannien aus der EU.

Kompromiss nicht gefährden

«Das Verhandlungsresultat ist ein Kompromiss», rief der ehemalige Chefunterhändler weiter in Erinnerung. Der Bundesrat habe das Wesentliche erreicht, das er anstrebte im Kapitel, in dem es um die Streitbeilegung und die Aufsicht geht.

Der 68-Jährige führte weiter an, die Schweiz habe sich mit ihrem Wunsch durchgesetzt, europäisches Recht dynamisch und nicht automatisch zu übernehmen. De Wattville unterstrich zudem, die Schweiz habe sich gegen den Willen der EU ein Schiedsgericht zur Beilegung von Streitfällen erstritten.

Der aktuelle Präsident der Waadtländer Kantonalbank hält die Vorbehalte der Gewerkschaften zu den flankierenden Massnahmen beim freien Personenverkehr für «legitim». Er gab im Interview aber zu bedenken, dass die EU ursprünglich anstelle der heute achttägigen Vorlaufzeit gar keine Frist wollte für die Anmeldung von ausländischen Unternehmen für Arbeitseinsätze in der Schweiz. «Jetzt bietet die EU eine viertägige Frist an.»

Abstimmung erst in einigen Jahren

Was den umstrittenen Lohnschutz in der Schweiz betrifft, schlug de Wattville interne, aber EU-verträgliche Begleitmassnahmen vor. Dafür habe die Schweiz noch genügend Zeit, denn «wir werden über den Rahmenvertrag erst in einigen Jahren abstimmen». Der Bundesrat fordert von Brüssel Zusatzverhandlungen beim Lohnschutz, den staatlichen Beihilfen und in Sachen Unionsbürgerrichtlinie. Die EU ihrerseits droht damit, die befristete Börsenäquivalenz nicht zu verlängern, die Ende Juni ausläuft.

«Ohne Rahmenabkommen setzt sich die Schweiz dem Risiko unverhältnismässiger Ausgleichsmassnahmen der EU aus», sagte de Wattville. Für ein kleines Land wie die Schweiz sei der Vertrag wie ein Schutzschild und deshalb wichtig.

SDA/fal