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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Die eingebildete Kranke

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Wäre sie krank gewesen, hätte eine Frau aus Horgen zum Arzt gehen und ein Arztzeugnis verlangen können. So wie sie dies schon einmal gemacht hat. Damals stellte ihr ihre Ärztin ein Arztzeugnis aus, das ihr eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. 

Doch weder die eine Woche im Januar noch die fünf Tage im Februar des Jahres 2022 erschien die Frau beim Arzt, um sich krankschreiben zu lassen. Dennoch legte sie ihrem Arbeitgeber Arztzeugnisse vor. Diese waren jedoch gefälscht. Dafür hat sie mit dem Computer ein von ihrer Ärztin unterschriebenes früheres Arztzeugnis gefälscht, indem sie das Datum und auch den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit abgeändert hat. Damit gaukelte sie ihrem Arbeitgeber vor, dass sie arbeitsunfähig sei. Trotz Abwesenheit konnte sie auf diese Weise dennoch ihren Lohn einkassieren. 

Doch die Sache flog offensichtlich auf. Die Frau wurde angezeigt und laut Strafbefehl wegen mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Lässt sie sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen, muss sie eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken bezahlen. Das entspricht 8800 Franken. 2000 Franken Busse bleiben ihr aber nicht erspart. Zahlt sie diese nicht, muss sie für 19 Tage ins Gefängnis.