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Kolumne «Ertappt»
Dickes Auto, fette Strafe

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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So ein BMW M4 ist schon beeindruckend. 450 PS, ein Neupreis von gut 120’000 Franken. Klar, dass junge Männer mit so einem Fahrzeug gern rumprotzen, der Klimawandel kann warten. Das dachte sich wohl ein 23-Jähriger, als er im Frühling 2021 die Bergstrasse in Uetikon hochfuhr. Schön kurvig ist es dort, da kann man den Beifahrer beeindrucken. Dumm nur, wenn man den Wagen nicht im Griff hat.

In einer Linkskurve war es dann so weit: Der BMW machte nicht mehr mit, als der Fahrer zu schnell in die Kurve ging. Weil er stark abbremsen musste – angeblich ist er mit korrektem Tempo 60 gefahren –, wurde das Auto über die Vorderachse hinweggeschoben. Er geriet in der anschliessenden Rechtskurve von der Fahrbahn und brachte es fertig, mit der rechten Frontseite in ein korrekt entgegenkommendes Auto zu prallen. Zwei der drei in diesem Auto sitzenden Frauen erlitten ein Schleudertrauma. Der Unfallverursacher und sein Kollege verletzten sich nicht. Hätte er seine Fahrweise den Begebenheiten angepasst, wäre es nicht zum Unfall gekommen, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

So kassiert der BMW-Fahrer einen Strafbefehl wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln. Die Strafe ist happig. Er muss die Geldstrafe von 80 mal 50 Franken bezahlen. Dazu kommen eine Busse über 600 Franken und 1000 Franken Gebühren. Die Erklärung für die unbedingte Strafe ergibt sich aus seiner Vergangenheit: Dort sind zwei Vorstrafen aus den Jahren 2019 (180 mal 40 Franken) und 2020 (10 mal 70) zu finden. Bei beiden Strafen setzt die Staatsanwaltschaft die Probezeit von zwei auf drei Jahre hinauf. Weil er in der Probezeit rückfällig geworden ist, muss der junge Mann die neue Strafe bezahlen.