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Schadenersatz von Volkswagen
Deutsches Urteil im Dieselskandal gibt Schweizer Klägern Rückenwind

Am Auspuffrohr eines Volkswagen Golf 2.0 TDI ist ein Messrohr einer Emissionsprüfeinrichtung für dieselbetriebene Fahrzeuge angebracht.
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Fünf Jahre nachdem der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen aufflog, gibt es gute Nachrichten für die betroffenen Käuferinnen und Käufer manipulierter Dieselautos. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der deutsche Bundesgerichtshof am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

In der Schweiz sorgt das deutsche Urteil für Hoffnungen bei Tausenden Klägern. Hier kämpft die Stiftung für Konsumentenschutz darum, eine Schadenersatzklage gegen VW und die VW-Generalimporteurin Amag durchzusetzen. Sie will im Namen von 6000 Autobesitzern klagen, die im Zug des Dieselskandals um manipulierte Abgaswerte geschädigt worden seien. Der Konsumentenschutz fordert Schadenersatzgelder in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises des Dieselfahrzeuges.

Vor knapp zwei Jahren hatte jedoch das Handelsgericht Zürich entschieden, nicht auf die Klage einzutreten. Der Konsumentenschutz sei formell nicht berechtigt, im Namen der Autobesitzer zu klagen. Der Fall ist nun vor Bundesgericht hängig.

«Wir sind froh, wenn in anderen Ländern gute Urteile gefällt werden. Dann ist unsere Ausgangslage für die Schadenersatzklage in der Schweiz besser.»

Sara Stalder, Stiftung für Konsumentenschutz

Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, begrüsst das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs. Sie sagt: «Es ist sehr positiv, dass das höchste deutsche Gericht so geurteilt hat. Das Urteil gibt uns Rückenwind für den Fall, dass das Bundesgericht uns die Klageberechtigung erteilt. Wir sind froh, wenn in anderen Ländern gute Urteile gefällt werden. Dann ist unsere Ausgangslage für die Schadenersatzklage in der Schweiz besser.»

«Das Urteil gibt uns Rückenwind für den Fall, dass das Bundesgericht uns die Klageberechtigung erteilt», sagt Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz.

In der Schweiz will der offizielle VW-Importeur und -Vertriebspartner Amag nichts von Schadenersatzzahlungen wissen. Amag sei nicht in die Manipulationen verwickelt und habe auch nichts davon gewusst. Deshalb sei man der falsche Beschuldigte.

Volkswagen bietet Einmalzahlung zur Beilegung von 60’000 Klagen an

Volkswagen reagierte am Montag Vormittag umgehend: Das Unternehmen gab bekannt, es wolle den betroffenen Autobesitzern eine Einmalzahlung zur Beilegung ihrer Klagen anbieten. Das sei eine pragmatische und einfache Lösung, teilte Volkswagen mit. Die Höhe der Zahlungen hänge vom Einzelfall ab. VW-Angaben sind in Deutschland rund 60'000 Klagen anhängig.

Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte mit seiner Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25’600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.