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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Der Rentner und die «Nazis»

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Es ist ein wiederkehrendes Thema: Nachbarn, die sich vor dem Richter oder beim Staatsanwalt treffen. Die Gründe sind vielfältig: der Waschplan, Kinderlärm, laute Musik, Rasenmähen am Sonntag. Was der Auslöser in einem Haus in Zollikon war, ist unklar. Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem Samichlaustag 2019 kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen. Ob sich dabei alle Beteiligten hervortaten, bleibt offen. Ein 68-Jähriger ging aber besonders weit.

Er lag im Clinch mit einem Ehepaar und beschimpfte dieses immer wieder übelst. Sein Lieblingsausdruck war ein besonders verheerender: «Nazis». Konkret belegt werden konnten die Ausdrücke «huere Arschlöcher», «huere verdammts Nazipack», «dumme Schweinenazis», «Saupack», «Hausnazi» und «huere Nazis». Wobei unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft «huere» auch als Beschimpfung zählt oder nicht. Da sind sich ja selbst Linguisten nicht einig.

Belegen konnten die Nachbarn diese Ausdrücke, weil sie auf einer CD gespeichert wurden. Diese übergaben sie den Beamten der Kantonspolizei. Der Rentner wird nicht nur wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs. Dies, weil er die Wohnungstür der Nachbarn aufdrückte und sich kurze Zeit im Gang der Wohnung aufhielt – gegen den Willen der Nachbarin. Schätzungsweise fielen auch dabei keine netten Worte.

Für seine Delikte wird der 68-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 40 mal 60 Franken verurteilt. Diese wird mit einer zweijährigen Probezeit belegt. Eine Busse von 500 Franken muss der Beschuldigte bezahlen. Für den Hausfrieden ist zu hoffen, dass nicht mehr alle Beteiligten am selben Ort wohnen oder sich aus dem Weg gehen. In einer idealen Welt hat der Rentner mit Erhalt des Strafbefehls seine Lektion gelernt.