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Kommentar zum Fall Infantino
Der peinliche Sonderermittler muss weg

Stefan Keller ist Oberrichter in Obwalden und im Nebenamt (noch) ausserordentlicher Bundesanwalt.
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Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller hat die Wahl, als ausserordentlich grosser Irrtum in die Geschichte der Schweizer Strafjustiz einzugehen. Oder nur als peinlicher Irrtum. Doch für die harmlosere Variante müsste er nun die Konsequenzen ziehen. Ganz abdanken ist die einzige Option, nachdem das Bundesstrafgericht dem befangenen Sonderermittler untersagt hat, weiter gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino vorzugehen.

In einem überzeugenden Entscheid listen die Richter Verstösse auf, die einer Bananenrepublik alle Ehre machen würden. Die Sache nicht besser macht, dass Keller trotz des rechtskräftigen Urteils gegen ihn seine schwersten Verfehlungen – Irreführung und Falschinformation der Öffentlichkeit – weiterhin abstreitet. Denn alle können nachlesen, wie er genau das tat. Der Sonderermittler hatte schon zuvor bewiesen, dass er das Rüstzeug zum Staatsanwalt nicht hat, indem er beispielsweise einen Zeugen in unzulässiger Weise befragte.

Keller darf nun also nicht mehr gegen Infantino ermitteln. Er gibt aber die Strafuntersuchung, die sich auch gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und andere Teilnehmer an Geheimtreffen mit dem Fifa-Chef richtet, nicht von sich aus ab. Vielmehr möchte er Rücksprache nehmen mit jenen, die ihn eingesetzt haben: mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und mit der parlamentarischen Gerichtskommission.

Diese beiden Gremien haben dem Mann ohne jede staatsanwaltschaftliche Erfahrung
trotz öffentlichen Warnungen zum Amt des Sonderermittlers verholfen. Sie müssen jetzt schauen, dass die Causa Keller nicht zuletzt für sie selber mehr als nur peinlich wird. Und für die Schweizer Justiz.