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Meinung

Ertappt
Der nachlässige Zivi

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Strafen bringen offensichtlich nicht immer Einsicht. Ein 32-Jähriger wurde 2018 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – unter anderem weil er mit seinem Auto mitten auf einer Horgner Hauptstrasse stehen geblieben war. Das Benzin war ihm wenige Meter von einer Tankstelle entfernt ausgegangen. Verurteilt wurde der Mann damals auch, weil er den Zivildienst verweigert hatte. Er tauchte einfach nicht auf dem Hof auf, wo er seinen Arbeitseinsatz hätte leisten müssen.

Gelernt hat er aus diesen Vorfällen nichts. Ab Ende 2018 hätte er in einem Alterszentrum im Sihltal Zivildienst leisten müssen. Doch seine Abneigung gegen diese Einsätze ist offenbar so stark, dass er noch nicht mal am Vorstellungsgespräch aufgetaucht war. Eingeschriebene Briefe hat er nicht abgeholt und Adressänderungen nicht angegeben, um ja nicht arbeiten gehen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft konstatiert trocken, dass er «nicht gewillt ist, den geschuldeten Zivildienst zu leisten». Woher diese Verweigerung stammt, ist unklar.

Damit nicht genug: Als er arbeitslos war, hat er «vergessen» zu melden, dass er zeitweise als Pizzakurier und Temporärarbeiter beschäftigt war. Rund 7000 Franken zahlte ihm die Arbeitslosenkasse zu viel aus. Vergleichsweise geringe Vergehen, klar. Doch die Staatsanwaltschaft hat jetzt erstmal genug und verhängt eine Geldstrafe von 50 mal 30 Franken, die der 32-Jährige bezahlen muss. Wobei offen ist, ob der meistens arbeitslose Kurierfahrer selber für die Strafe aufkommen kann. Ob die härtere Strafe jetzt doch endlich etwas genützt hat? Zumindest ist der Beschuldigte seit gut einem Jahr in den Bezirken Horgen, Dietikon, Affoltern, Meilen, Pfäffikon, Hinwil und Uster nicht mehr straffällig geworden. Immerhin.