Kolumne «Ertappt»Der illegale grüne Daumen
Ein 34-Jähriger hegte und pflege 65 Pflanzen in Adliswil. Allerdings verstiess er damit gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ein 34-Jähriger aus Adliswil brachte von einem Ausflug nach Österreich Pflanzensamen mit. Bei den Pflänzchen, die er züchtete, handelte es sich aber nicht etwa um Obst und Gemüse oder bunte Blumen, sondern um Marihuanapflanzen.
Er hatte wohl einen grünen Daumen, konnte er doch 65 Pflanzen in seiner Indooranlage grossziehen. Auch schaffte er es, die Pflanzen zum Blühen zu bringen. Dreimal konnte er die Blüten der Pflanzen ernten und erhielt insgesamt 1,2 Kilogramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent.
Allerdings beliess es der 34-Jährige nicht beim Pflanzen und Ernten des Marihuanas – was allein schon strafbar ist, da er nicht zum Anbau des Hanfs berechtigt ist. Er ging noch einen Schritt weiter und verkaufte mehrmals circa 100 Gramm konsumfertiges Marihuana an einige Abnehmer. Insgesamt erwirtschaftete er damit 1000 Franken.
Drei Jahre lang, von 2019 bis 2022, lief sein Geschäft mit dem Betäubungsmittel. Doch dann flog seine Indooranlage auf. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei 264 Gramm Marihuana, welches er für den Eigenkonsum verwenden wollte. Zwei Joints soll er täglich geraucht haben.
Aufgrund seines mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz hat ihn die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er zudem eine Busse von 700 Franken und eine Ersatzforderung an den Kanton Zürich über 1000 Franken. Letztere entspricht den Vermögenswerten, die durch die strafbaren Handlungen erlangt worden sind. Wäre das Geld noch vorhanden gewesen, wäre es eingezogen worden.
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