Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kolumne «Ertappt»
Zwei Brüder auf Abwegen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Wenn sich Geschwister so gut verstehen, dass sie als Erwachsene am selben Ort wohnen, ist das eigentlich eine erfreuliche Sache. Wenn sie sich dabei in ihrer kriminellen Energie bestärken, eher weniger. So geschehen im unteren Bezirk Meilen. Gegen einen 37-Jährigen lief eine Untersuchung, weil er drei Kollegen Ende 2019 dazu überredet hatte, in Bitcoin zu investieren. Er ist offenbar vom Fach, gaben ihm die Kollegen doch bereitwillig das Geld. Er sollte es dann für sie anlegen. Doch der Beschuldigte versuchte mehr rauszuholen und steckte die insgesamt 9500 Franken in risikoreiche Geschäfte statt wie abgemacht in Bitcoin. Das gesamte Geld kam ihm so abhanden, was ihm eine Verurteilung wegen Veruntreuung einbrachte.

Ob ein direkter Zusammenhang besteht oder es einfach etwas streng roch in der Wohnung, ist unklar. Jedenfalls kam es im Frühling 2021 zu einer frühmorgendlichen Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten, die er sich offenbar mit seinem Bruder teilte. Beim 37-Jährigen fand die Polizei rund 22 Gramm Marihuana, bei seinem Bruder gar 260 Gramm. Offenbar betätigte sich dieser immer wieder als Dealer. Beide Brüder gaben zu, regelmässig Gras zu konsumieren. Der 37-Jährige besass zudem zwei Softair-Waffen, für die er keine Bewilligung besass.

Der angebliche Bitcoin-Investor wird zu einer bedingten Geldstrafe von 60 mal 30 Franken verurteilt. Dafür gilt eine Probezeit von drei Jahren. Eine Busse von 300 Franken muss er bezahlen. Bei einem früheren Strafbefehl wird die Probezeit auf drei Jahre erhöht. Sein Bruder wird mit einer bedingten Geldstrafe über 20 mal 30 Franken bestraft. Die Probezeit wird auf zwei Jahre beschränkt. Eine Busse von 300 Franken muss er bezahlen.