CS-FiaskoDem Bund drohen nicht nur Verluste – es winken auch Gewinne
Die öffentliche Hand wird von der Bank für ihr Risiko entschädigt. Der Bundesrat gibt neue Details dazu bekannt – und versichert, unmittelbar entstünden keine finanziellen Belastungen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch neue Informationen zu seinem Banken-Engagement veröffentlicht: Die Credit Suisse entschädigt den Bund mit jährlich 0,25 Prozent auf die 100 Milliarden Franken Liquiditätshilfe, für die er geradesteht – also 250 Millionen Franken.
«Die vom Bund garantierte zusätzliche Liquiditätshilfe ermöglicht es der Credit Suisse, ihre Geschäftstätigkeit bis zur erfolgreichen Umsetzung der Übernahme durch die UBS weiterführen zu können, und ermöglicht dadurch einen geregelten Ablauf dieser Übernahme», heisst es in der Sonderbotschaft zu den finanziellen Verpflichtungen des Bundes.
Ausbezahlt wird die Hilfe von der Nationalbank (SNB), der Bund stellt dieser eine Garantie dafür aus. Weder die SNB noch das Finanzdepartement (EFD) geben bekannt, wie viel die CS bereits beansprucht hat.
Es ist nicht sicher, ob der Bund tatsächlich Hunderte Millionen von der CS erhalten wird.
Weiter erhalten sowohl der Bund als auch die SNB eine Risikoprämie über je 1,5 Prozent des Geldes, das die CS bezieht. Hinzu kommt ein nicht bezifferter Zins an die SNB. Auch ein SNB-Sprecher gab diesen auf Anfrage nicht bekannt. Ebenso macht die SNB keine Angaben zu den Konditionen, zu denen sie UBS und CS Zugang zu weiteren 150 Milliarden Franken Liquidität gewährt.
Allerdings ist nicht sicher, dass der Bund tatsächlich Hunderte Millionen von der CS erhalten wird: Die Konditionen für die Liquiditätshilfe sind nämlich so unattraktiv, dass die CS einen hohen Anreiz hat, ihre Liquidität anderweitig zu beschaffen. Der entsprechende Vertrag wird laufend verlängert und hat kein Enddatum.
Denkbar ist also, dass die CS den Vertrag kündigt, sobald ihre Liquidität gesichert ist und sie keine signifikanten Geldabflüsse mehr fürchten muss. Ausserdem dürfte die UBS ihn kündigen, sobald sie die CS erfolgreich integriert hat, was schon in einigen Monaten der Fall sein könnte.
Kein Zusammenhang mit Sparprogramm
Allerdings drohen dem Bund auch Verluste. Dass für Banken Milliarden zur Verfügung stehen und Finanzministerin Karin Keller-Sutter gleichzeitig ein Sparprogramm ausarbeitet, hat heftige Kritik ausgelöst. Nun versucht der Bundesrat, die Bevölkerung zu beschwichtigen.
Das EFD betont, es bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Sparprogramm im Umfang von zwei Milliarden Franken und den Unterstützungsmassnahmen für die Credit Suisse. Durch die beiden Verpflichtungskredite – 100 Milliarden Franken plus 9 Milliarden als Verlustgarantie für die UBS – entstünden unmittelbar keine finanziellen Belastungen.
Das Risiko, dass die 100 Milliarden beansprucht werden, beurteilt der Bundesrat als gering. Die Garantie greift erst, wenn auf den von der Nationalbank gewährten Liquiditätshilfe-Darlehen tatsächlich ein Ausfall entsteht. «Ein solcher entsteht nur im unwahrscheinlichen Fall, dass die Credit Suisse trotz Übernahme in Konkurs geht oder die beschlossene Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nicht funktionieren sollte und die Credit Suisse liquidiert werden müsste», schreibt der Bundesrat. Selbst in diesem Fall würde die Nationalbank aber nur dann einen Verlust erleiden, wenn der Erlös aus der Konkursmasse nicht genügen würde, um die Forderungen zu decken.
Als grösser schätzt der Bundesrat hingegen das Risiko ein, dass die 9 Milliarden beansprucht werden, die der Bund der UBS garantiert. Die UBS trägt die ersten 5 Milliarden Franken der möglichen Verluste, der Bund die nächsten 9 Milliarden. Der Bund und die UBS haben sich überdies noch nicht geeinigt, was geschieht, wenn die Verluste 14 Milliarden übersteigen.
Vorläufig sind die Kosten der öffentlichen Hand aber überschaubar: Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für externe Berater und temporäres Personal. Berater benötigt das EFD für die weiteren Verhandlungen mit der UBS. Zusatzpersonal ist für die Aufarbeitung nötig: Der Bundesrat will die Ereignisse «gründlich aufarbeiten» und die «Too big to fail»-Regulierung – die nicht angewendet wurde – «umfassend evaluieren».
Über die Verpflichtungskredite wird das Parlament befinden.
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