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Zürcher Datenaffäre
Datenschützerin widerspricht Jacqueline Fehr

Die kantonale Datenschützerin Dominika Blonski: «Zur Publikation des Schlussberichts der Administrativuntersuchung habe ich keine Aussage gemacht.»
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Über Jahre hinweg sind hochsensible Daten der Staatsanwaltschaft und der Polizei im Zürcher Milieu gelandet. Die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) sagte an der Medienkonferenz zum Datenskandal, dass es «unprofessionell, fahrlässig und allenfalls strafrechtlich relevant» gewesen sei, wie die Zürcher Justiz damals ihre Datenträger entsorgt habe. Sie stellte am Dienstag den Bericht einer 2021 abgeschlossenen Administrativuntersuchung vor.

Der Bericht zeigt zahlreiche Mängel bei der Vergabe von Aufträgen an externe Mitarbeitende in den Jahren 2006 bis 2012. Fehr veröffentlichte den Bericht nun aufgrund der Medienberichterstattung der vergangenen Tage. Die Justizdirektorin hatte bisher auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats nur rudimentär über die Vorgänge informiert. Nun räumte sie ein, dass sie den Bericht früher an die GPK hätte übermitteln sollen.

Warum aber wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?

Fehr sagte an der Medienkonferenz auf diese Frage, man habe nach Abschluss der Untersuchung intensiv über eine Veröffentlichung diskutiert. Die Datenschutzbeauftragte Dominika Blonski habe in ihrer Stellungnahme dazu aber klar zum Ausdruck gebracht, dass eine solche nicht zielführend sei. Fehr zitierte aus der Stellungnahme von Blonski vom September 2021: «Eine öffentliche Bekanntmachung erachten wir in der vorliegenden Konstellation als nicht zielführend.» Man gehe davon aus, dass die Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittler informiert worden seien. «Daran haben wir uns gehalten», sagte Fehr.

Im «Blick» widerspricht Blonski Fehrs Darstellung: «Ich habe mich in meinem Bericht einzig zum Aspekt der Information der betroffenen Personen geäussert. Zur Publikation des Schlussberichts der Administrativuntersuchung habe ich keine Aussage gemacht.» Das liege gar nicht in ihrem Kompetenzbereich. 

Seit Juni 2020 gilt für den Kanton eine Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen, heisst:  Öffentliche Organe müssen Datenschutzvorfälle der Datenschutzbeauftragten melden. Diese kann bei einem meldepflichtigen Datenschutzvorfall verlangen, dass auch die betroffenen Personen informiert werden. Dafür kann sie auch über die Öffentlichkeit informieren.