Nach Ernteausfällen für BauernDas verbotene Pestizid bleibt eine Option
Der Ständerat hält den Druck für die Notfallzulassung des umstrittenen Insektizids Gaucho hoch – und taktiert dabei.
Gaucho ist nicht tot. Der Ständerat hat am Donnerstag eine Motion von Ständerat Jakob Stark (SVP) seiner Wirtschaftskommission überwiesen. Mit dem Entscheid hält er den Druck auf eine Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels hoch. Gaucho wirkt gegen Blattläuse, welche die sogenannte Viröse Vergilbung auf die Zuckerrüben übertragen. Zuckerrüben-Bauern, vor allem in der Westschweiz, beklagen heuer Ernteverluste von bis zu 50 Prozent.
Das Insektizid ist seit zwei Jahren verboten. Und soll es bleiben: Vor einem Monat hatte sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in Parmelins Departement gegen eine Notfallzulassung ausgesprochen, «da ein Risiko für Bestäuber und auch für Wasserorganismen besteht». Stattdessen sollen die Bauern nächstes Jahr auf zwei Produkte setzen, die in der Schweiz für die Verwendung in Kartoffelkulturen bereits zugelassen sind: Movento SC und Gazelle SG. Wie gut diese wirken, ist jedoch unsicher. Klarheit bringen wird das nächste Jahr.
Mit Blick auf zwei Volksinitiativen
Ständerat Stark hofft, dass in der Wirtschaftskommission in der zweiten Hälfte 2021 eine «vertiefende Diskussion» stattfinden wird – in Kenntnis der Erfahrungen mit Movento SC und Gazelle SG. So könne der Ständerat rechtzeitig vor der Aussaat für 2022 entscheiden, ob es eine Notfallzulassung brauche. Die Viröse Vergilbung setzt auch Zuckerrüben im Ausland zu. Mehrere EU-Staaten haben deshalb eine Ausnahmebewilligung für Gaucho erlassen, etwa Frankreich und Österreich.
Der Bundesrat hatte Starks Motion zur Ablehnung empfohlen und damit die geforderte Notfallzulassung von Gaucho. Aus taktischen Gründen, wie man in bäuerlichen Kreisen mutmasst. Mit der Trinkwasserinitiative und der Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» kommen im nächsten Juni zwei Volksbegehren an die Urne, die den Einsatz von Pestiziden senken respektive untersagen wollen. Zum jetzigen Zeitpunkt ein verbotenes Pestizid temporär zuzulassen, könnte den Initianten in die Hände spielen.
Dessen scheinen sich auch die Ständeräte bewusst zu sein. Mit der Überweisung der Motion bauen sie deshalb kalkuliert eine Zusatzschlaufe ein. Hannes Germann (SVP) sagte mit Verweis auf die beiden Volksbegehren: «Es wäre seltsam, dem Bundesrat jetzt den Auftrag zu geben, das Mittel sofort wieder zuzulassen.»
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