Papablog: Debatte um UnterhaltszahlungenDas Leben ist ungerecht!
Der Beitrag «Die neue Eherechtssprechung ist ein Hohn» sorgte für grosse Diskussionen. Eine Replik von Gastautor Thomas Baumann.
Hausfrauen ohne minderjährige Kinder, die glaubten, auch im Fall einer Scheidung – Zahlungsfähigkeit des Ex-Partners vorausgesetzt – versorgt zu sein, wurden vom Bundesgericht unlängst jäh aus ihren Träumen gerissen. Dieses hielt fest, dass kein lebenslanger Anspruch auf Unterhaltszahlungen des Ex-Partners mehr besteht, sondern die geschiedenen Frauen wieder arbeiten gehen müssen. Frauen, die sich aufgrund der früheren Rechtslage in einem solchen Lebensszenario mit lebenslanger Absicherung eingerichtet und dafür ihre beruflichen Qualifikationen geopfert haben, kommen sich nicht zu Unrecht betrogen vor.
Minderjährige Kinder stehen heutzutage vor den Gerichten Schlange, die eine Revision des Unterhaltsvertrags aus früheren Jahren und zusätzlich zu den damals vereinbarten Alimenten neu auch Betreuungsunterhalt für ihre Mütter fordern. Die Rechnung für die Männer beläuft sich damit heute eher auf 3000 statt auf 1000 Franken monatlich. Auch hier fühlt sich der eine oder andere durchaus nicht ganz zu Unrecht betrogen. Im Familienrecht bleibt derzeit kein Stein auf dem anderen.
Staatliche Subventionierung des Kinderhabens
Um diverse Ungerechtigkeiten zu beheben, schlug Bloggerin Ellen Girod in diesem Mamablog-Beitrag vor, einen Lohn für Care-Arbeit einzuführen. Aus dem Text geht ziemlich klar hervor, dass es sich dabei um staatliche Leistungen handeln soll. Denn nicht nur das Leid der Kinder, die Altersarmut von Frauen und die prekäre Situation der Alleinerziehenden soll laut Girod durch diesen Lohn vermieden werden, sondern auch die Verschuldung der Zahlväter. Und diese lassen sich anders trivialerweise ja kaum entlasten.
Leider schiesst der Vorschlag von Ellen Girod am Ziel vorbei oder rennt offene Türen ein. Gerade das neue Unterhaltsrecht hat ja bereits dazu geführt, im Falle einer Trennung die Position der Kinder in materieller Hinsicht deutlich zu stärken. Auch die Altersarmut der Frauen lässt sich mit einem solchen Vorschlag kaum bekämpfen. Mütter erhalten bei der AHV bereits heute in jedem Fall mindestens Betreuungsgutschriften – und auch ein Care-Lohn würde keine grossen Beiträge an die Pensionskassen abführen.
Irgendwann sind wir so weit, dass man auch Subventionen für Care-Arbeit am Haustier fordert.
Wenn ein Lohn für Care-Arbeit so verstanden wird, dass damit ausschliesslich die Betreuung der Kinder abgegolten wird, dann ist dies eine staatliche Subventionierung des Kinderhabens. Dies ist natürlich sowohl für Paare, die zusammenleben, wie für solche, die getrennt leben, ein willkommenes Manna vom Staat. Auf die Situation geschiedener Mütter mit Kindern hat das aber kaum einen Einfluss.
Und was, wenn Care-Arbeit anders, umfassender verstanden wird? Ein Single, der oder die kocht und wäscht, verrichtet für sich selbst ja strenggenommen auch Care-Arbeit. Bisher ist aber noch niemand auf die Idee gekommen, dass der Staat dafür bezahlen soll. Wenn der Staat hingegen für die Care- Arbeit bezahlen soll, wenn einer der Partner zu Hause bleibt und der andere arbeiten geht, dann ist das widersinnig und ungerecht gegenüber den Single-Haushalten und den Paaren, bei denen beide einer Erwerbsarbeit nachgehen. Und irgendwann sind wir vielleicht sogar so weit, dass man auch Subventionen für Care-Arbeit am Haustier fordert – für den Hund natürlich mehr als für eine Katze.
Jedenfalls: Ein staatlicher Lohn für Care-Arbeit, wenn damit nicht explizit eine staatliche Subventionierung des Kinder-Habens bezweckt wird, sondern damit alles und jenes berücksichtigt werden soll, wirft tatsächlich mehr Fragen auf als er beantwortet. Wird hingegen ausschliesslich die Betreuung der Kinder abgegolten, so wird anstelle der geschiedenen Frauen vor allem eine Gruppe entlastet: die heutigen Zahlväter.
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