Geldberater: PK-ReglementeDarf mich mein Arbeitgeber zum Kapitalbezug zwingen?
Ein Leser wundert sich über die Regelung zum überobligatorischen Teil seiner Pensionskasse. Martin Spieler sagt, was zulässig ist und welcher Spielraum bleibt.
Ich habe im PK-Reglement meiner neuen Arbeitgeberin gelesen, dass man zumindest einen Teil des Altersguthabens bei der Pensionierung als Kapital beziehen muss. Ist das erlaubt, denn die Rente wäre doch sicherer? Leserfrage von W.B.
Ja. Pensionskassen dürfen festlegen, dass man den überobligatorischen Teil seines Vorsorgeguthabens als Kapital beziehen muss. Keine solche Verpflichtung möglich ist indes beim obligatorischen Teil. Meist hat man allerdings im überobligatorischen Bereich mehr angespart als im obligatorischen.
Für Firmen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, kann es vorteilhaft sein, wenn die Mitarbeitenden viel Kapital beziehen.
Wenn Sie an der Rente interessiert sind, könnten Sie eine Kombination von Rente- und Kapitalbezug wählen. Die Rente auf dem obligatorischen Teil gibt Ihnen ein Basiseinkommen im Alter bis an Ihr Lebensende. Und der bezogene Kapitalteil verschafft Ihnen mehr finanziellen Spielraum. Allerdings müssen Sie dieses Geld investieren und selbst dafür schauen, dass es bis zum Lebensende reicht. Sie sind sowohl dem Anlage- als auch dem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt.
Wichtig ist, dass Sie das Geld angesichts der Teuerung anlegen, aber sich auf keine finanziellen Abenteuer einlassen, sondern eine solide Anlagelösung wählen und allenfalls fachliche Unterstützung beiziehen. Für Firmen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, kann es vorteilhaft sein, wenn die Mitarbeitenden viel Kapital beziehen. So können sie ihre Vorsorgeverpflichtungen in den Büchern senken.
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