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Was hat der Bundesrat bezüglich Sport entschieden?

– Ab 1. März dürfen alle Anlagen in Aussenbereichen öffnen. Dies betrifft etwa Golfplätze, Tennis- und Fussballplätze sowie Leichtathletikanlagen oder Kunsteisbahnen, aber auch Aussenbereiche von Thermal- und Schwimmbädern. Bereits offen sind: Skigebiete, Sportanlagen im freien Gelände, Anlagen für den Reitsport.

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