Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldblog: Regeln zum Kapitalbezug
Darf ich mein komplettes PK-Kapital vorbeziehen?

Klare Richtlinien, vage Limite: Bei Wegzug, Selbstständigkeit, Wohneigentum oder Frühpension dürfen Vorsorgegelder frühzeitig bezogen werden. Aber wie viel?
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Sie schreiben, dass man beispielsweise für den Erwerb von Wohneigentum PK-Kapital beziehen kann. Mir war, dass ein Totalkapitalbezug allerdings nicht möglich ist, ausser man macht sich selbstständig oder wandert aus. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren. Im Weiteren mache ich mir Gedanken zum frühzeitigen Bezug der 3. Säule. Ich habe seit 2002 eine Säule 3B und seit 2015 eine dritte Säule 3A. Nun werde ich dieses Jahr 61 Jahre alt. Bei der Säule 3 B habe ich bereits einmal einen Bezug gemacht. Die Säule 3B läuft bis 2032. Was raten Sie mir in diesem Fall? Leserfrage von P.E.

Was Sie in Ihrer Frage ansprechen, ist die Möglichkeit für einen vorzeitigen Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Ein solcher ist möglich, wenn man sich selbstständig macht, wie Sie es ansprechen. Möglich ist ein vorzeitiger Kapitalbezug auch, wenn man wie Sie richtig schreiben auswandert. Voraussetzung ist da, dass man die Schweiz endgültig in ein Nicht-EU/EFTA-Land verlässt. Wer hingegen in ein EU-/EFTA-Land auswandert, kann nicht alles Kapital beziehen.

Weiter ist ein vorzeitiger Bezug für den Erwerb und die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum möglich – also auch für die Amortisation einer Hypothek oder den Kauf von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft. Von der PK ausbezahlt wird die Freizügigkeitsleistung auch, wenn man seine Erwerbstätigkeit unterbricht, etwa wenn man seine Stelle verliert und keine neue Anstellung mehr findet oder wenn die Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft beendet wird. Dann muss das Vorsorgegeld aber auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice parkiert werden.

In den meisten Pensionskassen darf man sich das gesamte Vorsorgegeld auszahlen lassen.

Erlaubt ist ein vorzeitiger Bezug auch im Falle einer Frühpensionierung. Unabhängig davon, ob man sich frühpensionieren lässt oder mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters in Pension geht, kann man wählen, ob man die Rente oder das Kapital bezieht. Je nach Pensionskasse gibt es punkto Kapitalbezug unterschiedliche Regelungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass man mindestens einen Viertel des obligatorischen BVG-Altersguthabens als Kapital beziehen darf. In sehr vielen Pensionskassen gelten freiere Regelungen für den Kapitalbezug. In den meisten Pensionskassen darf man sich das gesamte Vorsorgegeld auszahlen lassen.

Welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall gelten, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse oder lesen Sie den entsprechenden Passus im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach. Da ich davon ausgehe, dass Sie weiter erwerbstätig sind, würde ich die steuerbegünstigte Säule 3a weiterführen. So können Sie Ihre Altersvorsorge weiter stärken und Steuern sparen.

Falls Sie bei der Pensionierung planen, wenigstens einen Teilbezug des Kapitals vorzunehmen, würde ich die Säule 3a nicht im gleichen Jahr wie das PK-Kapital beziehen, sondern die Bezüge staffeln. Denn mit diesem Vorgehen sparen Sie in den meisten Kantonen Steuern. Die Säule 3a könnten Sie mit 64 und das PK-Kapital oder den Teilbezug aus der PK mit 65 beziehen. Vorsorgegelder werden zwar separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Bei einem Bezug im gleichen Jahr werden die Beträge aber zusammengezählt und man bezahlt so mehr Steuern. Bei der Säule 3B sind Sie frei: Diese können Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus laufenlassen und dann wie vertraglich festgelegt in 10 Jahren beziehen.