AboFirmen unter Betrugsverdacht Corona-Kredit kassiert und dann Aktionäre bezahlt
Die Finanzkontrolle verdächtigt allein im ersten Quartal 2021 über 200 Firmen, dass sie mit Hilfskrediten Dividenden auszahlten. Das ist strafbar.
Für Firmen, die einen Corona-Hilfskredit haben, ist es ausdrücklich verboten, Geld an Aktionäre auszuschütten. Also Dividenden auszuzahlen. Sie würden sonst quasi von Steuerzahlenden abgesichertes Geld an ihre Aktionärinnen und Aktionäre weitergeben. Das ist strafbar und kann mit bis zu 100’000 Franken gebüsst werden.