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AboFirmen unter Betrugsverdacht
Corona-Kredit kassiert und dann Aktionäre bezahlt

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Für Firmen, die einen Corona-Hilfskredit haben, ist es ausdrücklich verboten, Geld an Aktionäre auszuschütten. Also Dividenden auszuzahlen. Sie würden sonst quasi von Steuerzahlenden abgesichertes Geld an ihre Aktionärinnen und Aktionäre weitergeben. Das ist strafbar und kann mit bis zu 100’000 Franken gebüsst werden.

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