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Antworten zum CO₂-Gesetz ab 2025
Politikerinnen und Politiker wollen Benzin verteuern

Un personne de la station service BP change les prix de l'essence sur un panneau indicateur situe sur la route de Suisse, ce mercredi 18 juin 2014 a Etoy, Vaud. (KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi)
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Wir haben doch erst gerade über den Klimaschutz abgestimmt. Warum ist das Thema nun schon wieder im Parlament?

Im Juni hat das Stimmvolk das Klimaschutzgesetz mit 59 Prozent gutgeheissen, eine Art Rahmengesetz mit dem Ziel, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. Nun geht es um den Klimaschutz für die Zeit von 2025 bis 2030. Dafür muss das Parlament das CO₂-Gesetz revidieren, um die notwendigen Massnahmen bis 2030 zu verankern. Der Ständerat hat die Vorlage im Herbst beraten, ab Mittwoch ist der Nationalrat am Zug.

Das CO₂-Gesetz wurde 2021 an der Urne unter anderem wegen befürchteter Mehrkosten abgelehnt. Was ist nun anders?

Der Bundesrat will neu auf Subventionen und Anreize statt auf neue oder höhere Abgaben setzen. Mit der Vorlage will er zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. Einen grossen Teil davon, 2,8 Milliarden Franken, will er für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereitstellen. 800 Millionen sind für den Verkehrsbereich vorgesehen, etwa in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und die Förderung von internationalen Zugverbindungen.

Wird fossile Energie also nicht teurer?

Ganz konsequent ist der Bundesrat nicht. Bei den fossilen Brennstoffen ist zwar keine Verteuerung geplant. Die CO₂-Abgabe beträgt heute 120 Franken pro Tonne; dieser Deckel bleibt. Anders sieht es bei den fossilen Treibstoffen aus. Benzin und Diesel sollen künftig mehr erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden, was sie pro Liter um 3 bis 6 Rappen verteuern wird, wie der Bundesrat schätzt. Die SVP warnt vor einer versteckten Verteuerung durch die Hintertür. Im Parlament zeichnet sich ab, dass der Aufschlag bei 5 Rappen gedeckelt wird. Selbst im teuersten Fall läge der Aufschlag also gewissermassen im natürlichen Schwankungsbereich. Und er wäre sicher tiefer als die Erhöhungen im Zuge der Energiekrise, als der Liter teils über 2 Franken kostete.

Und das Fliegen?

Anbieter von Flugzeugtreibstoffen sollen verpflichtet werden, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen – wie viel, ist noch unklar. Die Fluggesellschaft Swiss kann nicht sagen, um wie viel das neue CO₂-Gesetz das Fliegen verteuern würde, die Preisgestaltung hänge von verschiedenen Faktoren ab. Generell rechnet die Swiss – ja die gesamte Flugbranche – damit, dass Flugtickets mittel- bis langfristig teurer werden, da die Umstellung auf einen nachhaltigeren Luftverkehr mit hohen Investitionen und Kosten verbunden sei.

Einen weiteren Vorschlag hat die vorberatende Umweltkommission des Nationalrats überraschend eingebracht. Demnach soll auf Flüge von Privatjets eine Abgabe zwischen 500 und 3000 Franken fällig werden. Gewöhnliche Linienflüge wären nicht betroffen.

Was ist das Ziel des neuen CO₂-Gesetzes?

Die Schweiz soll bis 2030 ihre Treibhausgase um 50 Prozent senken, dies im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990. Geschafft sind bis jetzt knapp 20 Prozentpunkte – ein ambitioniertes Unterfangen also. Mit den Massnahmen, die der Bundesrat im neuen Gesetz vorschlägt, ergibt sich ein Inlandanteil von total rund zwei Dritteln. Ein Drittel der CO₂-Reduktion erfolgt also im Ausland, mit Klimaschutzprojekten, das heisst mit dem Kauf von CO₂-Zertifikaten. Einen fixen Verteilschlüssel zwischen In- und Ausland lehnt der Bundesrat ab. Der Ständerat ist ihm gefolgt. Die nationalrätliche Umweltkommission schlägt nun aber vor, mindestens 75 Prozent der CO₂-Reduktion im Inland zu realisieren.

Ist die Kompensation im Ausland erlaubt?

Ja. Das Pariser Klimaabkommen lässt dies zu und setzt auch keine Obergrenze. Doch die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, die bis 2030 in grösserem Ausmass CO₂-Kompensationen zur Erreichung ihrer Ziele tätigen wollen. Die Auslandstrategie ist umstritten: Es bestehen Zweifel, dass solche Auslandprojekte die erhoffte Klimawirkung erzielen, weil sie oft auch ohne Hilfe von Ländern wie der Schweiz realisiert würden. Aber auch, weil sie in vielen Fällen weniger CO₂ als geplant einsparen.

Gibt es weitere strittige Punkte?

Ja, zum Beispiel die Klimaziele für Neuwagen. Umstritten ist, wie streng der CO₂-Absenkpfad aussehen soll. Kontrovers diskutiert wird auch, wie viel Geld in die Installation von Ladestationen für Elektroautos fliessen soll. Der Bundesrat schlägt 180 Millionen Franken von 2025 bis 2030 vor, die vorberatende Kommission des Nationalrats 120 Millionen – es ist ein Kompromissvorschlag, nachdem der Ständerat diese Förderung im Herbst gestrichen hat.

Wer ist für das Gesetz, wer dagegen?

Die Fronten sind ziemlich gleich wie 2021. Die Mehrheit des Parlaments trägt das Gesetz im Grundsatz mit, sie will es nun rasch unter Dach und Fach bringen, da sonst ab 2025 eine Regulierungslücke beim CO₂-Gesetz droht. Widerstand kommt von der SVP, die unter anderem höhere Benzinpreise ablehnt. Die Partei verknüpft das Gesetz auch mit der Frage, ob die Versorgungssicherheit beim Strom mit einer vollständigen Elektrifizierung der Mobilität und des Gebäudeparks gewährleistet ist. Ob die SVP am Ende wie 2021 das Referendum ergreifen wird, ist noch unklar.