Ticker zur JustizinitiativeVolk lehnt Losverfahren bei Bundesrichtern ab
Die Justizinitiative wollte bei der Besetzung der Richterposten auf grundlegend neue Pfeiler setzen. Resultate, Infografiken und Stimmen zum Urnengang.
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Das Wichtigste in Kürze
Das Volk lehnt das Losverfahren bei Bundesrichtern ab. Die Initiative ist auch am Ständemehr gescheitert, alle Kantone haben sie abgelehnt.
Der Entscheid zeige, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Bundesgericht und in das Parlament als dessen Wahlbehörde hoch sei, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter zum Resultat.
Das Parlament ist bereits daran, das Wahlverfahren – unabhängig von der Justizinitiative – leicht anzupassen.
Initiant Adrian Gasser will die Initiative nochmals zur Abstimmung bringen.
Der unterlegene Initiant: Adrian Gasser boykottiert die SRG
Kommentar zur Justizinitiative: Die Schweizer Gerichte müssen entklüngelt werden
Zu den anderen nationalen Abstimmungen: Covid-Gesetz | Pflegeinitiative.
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Initiant Adrian Gasser boykottiert die SRG
Der unterlegene Initiant Adrian Gasser gibt SRF heute keine Interviews. Er wirft der Medienanstalt vor, nicht ausgewogen über die Vorlage berichtet zu haben. Das Resultat sei ein «voller Erfolg», sagt der Unternehmer. Lesen Sie, warum er die Initiative nochmals zur Abstimmung bringen will.
Gasser sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, es sei unmöglich gewesen, die Bevölkerung innert so kurzer Zeit über die Missstände in der Justiz zu informieren. Deshalb brauche es einen zweiten Anlauf.
«Ich habe nie etwas anderes erwartet. Ich bin nicht enttäuscht über das Abstimmungsresultat, sondern nur bestätigt», sagte Gasser. Für das deutliche Nein machte Gasser unter anderem die angeblich negative und falsche Berichterstattung über die Initiative in Medien sowie die frühe Verteilung des Abstimmungsbüchlein durch den Bund verantwortlich.
«Dadurch ist die Meinungsbildung sabotiert worden», sagte Gasser. Es sei vom Staat und den politischen Parteien gewollt, das Volk nicht zu informieren. Er ist überzeugt, die Bevölkerung «in zwei, drei Jahren sensibilisieren zu können». Beim zweiten Anlauf will Gasser nicht vom Initiativtext abweichen. Das Losverfahren sei zentral, weil bei der Wahl der Richterinnen und Richter sonst der «institutionellen Korruption und Vetterliwirtschaft» die Tür offen stehe.
Kommentar: Schweizer Gerichte müssen entklüngelt werden
Der Abstimmungskampf habe gezeigt, dass es um die Unabhängigkeit der Justiz in der Schweiz leider nicht so gut bestellt ist, wie viele meinten, kommentiert unser Autor das Resultat. Die Befürworter hätten gute Argumente gehabt. Das Schweizer Wahlsystem schliesse bestens Qualifizierte faktisch aus, wenn sie keiner Partei angehören. Darum müssten die Schweizer Gerichte entklüngelt werden (zum Kommentar).
Justizministerin Keller-Sutter zum deutlichen Nein
Mit dem Nein zur Justizinitiative bleibt laut Karin Keller-Sutter die verfassungsmässige Ordnung von 1848 bestehen und damit demokratische Legitimation von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern. «Die Unabhängigkeit der Justiz bleibt essenziell.»
Mit dem deutlichen Verdikt von Volk und Ständen würden die obersten Schweizer Richter gestärkt, sagte die Justizministerin vor den Medien in Bern. «Der Entscheid zeigt: Das Vertrauen der Bevölkerung in das Bundesgericht und in das Parlament als dessen Wahlbehörde ist hoch.» Das Experiment mit dem Losverfahren sei gescheitert.
Das Parlament werde auch künftig für eine ausgewogene Vertretung des Geschlechts, der Regionen und der Sprache am Bundesgericht sorgen. Das sei wichtig für die Akzeptanz der Rechtsprechung.
Keller-Sutter gestand aber ein, dass das heutige System nicht perfekt sei. «Die Diskussionen werden weitergehen.» Es sei aber am Parlament, die notwendigen Reformen einzuleiten – etwa was die Mandatssteuer und den Fachbeirat betreffe.
Parteien freuen sich über «Vertrauen der Bevölkerung in Justiz»
Parteien von links bis rechts haben sich über das deutliche Nein zur Justizinitiative gefreut. Das klare Resultat zeige das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und sei ein Bekenntnis zu einem Wahlverfahren, welches eine demokratische Legitimation schaffe. Dadurch werde die ganze Breite an Weltanschauungen, Regionen und Geschlechter am Gericht angemessen vertreten.
Die Praxis habe gezeigt, dass die Richter ihre Parteizugehörigkeit beiseite legten, sobald sie gewählt seien, ist die FDP überzeugt. Laut GLP wäre die Delegation der Vorauswahl an ein Gremium, wie es die Initiative vorsah, nur eine Verschiebung des Problems, sofern dieses bestehe. Für die SVP wäre die Wahl der Richter bei einer Annahme sogar zur «Landeslotterie» und die Schweiz zu einem «elitären Richterstaat verkommen».
SP und Grüne wollen «Defizite» beheben
SP und Grüne anerkennen, dass die Initiative gewisse Defizite in der Justiz angesprochen habe, die bestünden. Die Initiative löse als Gesamtpaket die Probleme jedoch nicht, sagte Matthias Aebischer, Berner SP-Nationalrat und Vizepräsident der parlamentarischen Gerichtskommission.
Verbessert werden müsse das System in Bezug auf die Mandatsabgaben, welche die Richterinnen und Richter den Parteien zahlen müssen. Um die Mandatsabgaben zu streichen, braucht es laut Aebischer ein neues Finanzierungssystem der Parteien. «Erst wenn die Parteienfinanzierung gesichert ist, bietet die SP Hand, über die Mandatsabgaben zu diskutieren», so Aebischer. Ihm schwebte etwa ein Finanzierungssystem wie in Deutschland vor, wo Parteien von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Kein Druck durch Wiederwahl
Angepasst werden soll auch die Wiederwahl. Diese ist laut den Grüne problematisch, weil sie Raum für politischen Druck und damit Abwahldrohungen lässt. Aebischer von der SP wollte deshalb die Periode der Wiederwahl verlängern, beispielsweise auf bis zu 16 Jahre.
Schlussresultat
Das Volk hat die Justizinitiative mit 68,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, die Vorlage ist auch am Ständemehr gescheitert. In absoluten Zahlen waren 2'335'000 Stimmende dagegen und nur 1'095'200 dafür.
Alle Kantone haben die Vorlage abgelehnt. Am deutlichsten war die Ablehnung in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (77,8 Prozent), Waadt (75,1 Prozent) und Uri (72,6 Prozent). Selbst in den Kantonen mit dem höchsten Ja-Anteil wie Jura (37,5 Prozent), Tessin (36,6 Prozent) und Freiburg (36,1 Prozent) war das Verdikt sehr klar. Nur acht der 2158 Gemeinden im Land stimmten der Initiative zu.
Einschätzung von Politologen
Politologen sprechen von einem «klassischen Muster». Neben der Pflegeinitiative und dem Covid-19-Gesetz ging die Justizinitiative im Abstimmungskampf etwas unter. Eine breite Debatte entstand nicht, obwohl dies wegen der nicht ganz einfach formulierten Initiative wohl nötig gewesen wäre, um sie erfolgreich zu gestalten.
«Ich danke den Initianten für den Auslöser»
«Viele Leute in der Bevölkerung sind der Meinung, es müsse sich etwas ändern am Justizsystem», kommentiert Lukas Reimann, SVP-Nationalrat und Befürworter der Justizinitiative im SRF-Abstimmungsbüro das Resultat. Dafür, dass alle Parteien und Verbände ein Nein empfohlen hätten, sei das Resultat ein Achtungserfolg. Die Initiative habe den Anstoss gegeben, über Reformen im Justizsystem zu diskutieren.
Laut FDP-Nationalrat Andrea Caroni zeige das Resultat, dass das Volk grosses Vertrauen in die Justiz und in das Parlament habe, das die Richterinnen und Richer wähle. Die Initianten hätten ein sehr düsteres Bild gezeichnet, der Grossteil der Bevölkerung sehe das nicht so. «Ich habe mich gefreut, dass es die Initative gibt, auch wenn ich die Lösung nicht befürworte.» Die Vorlage sei ein Ansporn für die Gerichtskommission gewesen, verschiedene Verbesserungen zu lancieren. «Ich danke den Initianten für den Auslöser.»
Initative scheitert am Ständemehr
Die Justizinitiative ist definitiv abgelehnt, sie scheitert auch am Ständemehr. In keinem der bisher ausgezählten 13 Kantone wurde die Justizinitiative angenommen. Die höchste Zustimmung erhielt sie bisher im Kanton Schaffhausen (34 Prozent). Die aktuelle Hochrechnung geht von einem Nein-Stimmen-Anteil von 67,4 Prozent aus.
«Das Projekt des Losverfahrens ist begraben»
Die Ablehnung zeigt nach den Worten des Neuenburger FDP-Ständerats Philippe Bauer das Vertrauen der Bevölkerung ins Parlament bei Richterwahlen. Er sei zufrieden, dass die Schweiz nicht auf ein «Pilotprojekt» mit einem Losverfahren setzen wollte.
Die Justiz funktioniere, die Richter würden nach einer Reihe von Kriterien gewählt, die repräsentativ für die Gesellschaft seien, sagt Bauer. Die Praxis habe gezeigt, dass die Richter ihre Parteizugehörigkeit beiseite legten, sobald sie gewählt seien.
Er räumt jedoch ein, dass die Frage der Parteimitgliedschaft von Richterinnen und Richtern das Parlament auch künftig noch beschäftigen könnte. «Aber das Projekt des Losverfahrens ist begraben.»
Rekordhohe Stimmbeteiligung
Bei der Stimmbeteiligung – die Kantone melden bisher Beteiligungen zwischen 62 und 69 Prozent – zeichnet sich ein sehr gutes Resultat ab. Nur bei bisher acht Vorlagen seit der Einführung des Frauenstimmrechts entschlossen sich mehr als 60 Prozent der Stimmbürger für eine Stimmabgabe. Am meisten waren das 1992, als der EWR-Beitritt 78,7 Prozent des Souveräns mobilisierte.
Dahinter folgten die Vorlagen gegen Überfremdung mit 70,3, für die Armeeabschaffung mit 69,2, Tempo 130/100 mit 69,2, die Durchsetzungsinitiative mit 63,7, Gotthard-Sanierung mit 63,5, Heiratsstrafe mit 63,2 und die Initiative gegen Spekulation mit Nahrungsmittel mit 62,9 Prozent Stimmbeteiligung.
«Die Initiative war viel zu extrem»
Matthias Aebischer, Vizepräsident der parlamentarischen Gerichtskommission, äussert sich hocherfreut über das deutliche Nein. Es sei eine sehr komplexe Initiative gewesen. Das Nein zeige, dass sich die Bevölkerung eingehend damit befasst habe.
Die Initiative habe zwar gewisse Defizite in der Justiz angesprochen, löse als Gesamtpaket die Probleme jedoch nicht, sagt der Berner SP-Nationalrat. «Die Initiative war viel zu extrem», so Aebischer. Die Reformen seien zudem schon vor der Initiative aufgegleist gewesen.
Verbessert werden müsse das System in Bezug auf die Mandatsabgaben, welche die Richterinnen und Richter den Parteien zahlen müssen, sowie auf die Wiederwahlen. Um die Mandatsabgaben zu streichen, braucht es laut Aebischer ein neues Finanzierungssystem der Parteien. «Erst wenn die Parteienfinanzierung gesichert ist, bietet die SP Hand, über die Mandatsabgaben zu diskutieren», so Aebischer. Ihm schwebt etwa ein Finanzierungssystem wie in Deutschland vor, wo Parteien von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Angepasst werden soll zudem die Wiederwahl. Eine Wiederwahl alle sechs Jahre sei nicht optimal, so Aebischer. Er will die Periode der Wiederwahl verlängern, beispielsweise auf bis zu 16 Jahre.
«Das Parteibuch hat mehr Gewicht»
«Ich habe nie Druck von der Partei gespürt», sagt Giusp Nay, ehemaliger Bundesrichter und Gegner der Initiative im SRF-Aussenbüro im historischen Museum in Bern. Zu seiner Zeit sei die Frage der Unabhängigkeit von der Partei kein Thema gewesen.
Laut dem Rechtsanwalt und Befürworter der Justizinitiative sei es schwer, eine Initiative zu gewinnen, wenn die gesamte Parteienlandschaft dagegen ist. «Faktisch gesehen muss man heute in eine Partei sein, um Richterin oder Richter zu werden», sagte er dem Schweizer Fernsehen SRF. «Diese Überschneidung finde ich gefährlich», sagte er weiter. Die Gewaltentrennung sei nicht gewährleistet.
«Das Parteibuch hat mehr Gewicht als das Gesetzesbuch», sagte Stolkin. Genau deshalb hätte man klare Regeln gebraucht.
«Wahl sorgt für Legitimation»
«Die Justiz muss unabhängig sein. Das ist eine innere Haltung von Richterinnen und Richtern», sagt Mitte-Ständerätin Heidi Zgraggen in der Aussenstation des SRF-Abstimmungsbüro im historischen Museum in Bern. Die Bundesrichter per Wahl zu bestimmen, sorge für die demokratische Legitimation der Kandidaten. Zudem sorge das bisherige Verfahren dafür, dass alle gesellschaftlichen Strömungen vertreten seien. «Jeder hat Haltungen und Werte, wenn jemand einer Partei angehört, sind diese offengelegt.»
Das Parteibüchlein sei bei Gerichtsentscheiden spürbar, findet dagegen Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel. Im Bereich des Asylrechts habe man bei einem grünen Bundesverwaltungsrichter bessere Chancen als bei einem SVP-Exponenten. Zudem setze die Wiederwahl die Richer unter Druck. Die Zahlung der Mandatssteuer erzeuge den Anschein einer Befangenheit. Diesen müsse man beseitigen.
Erste Reaktionen: «Losverfahren hat nicht geholfen»
«Das ist wie am Gericht, es können nicht beide gewinnen», kommentiert Peter Diggelmann, ehemaliger Oberrichter und Befürworter der Justizinitiative, die ersten Hochrechnungen im SRF-Abstimmungsstudio. Vor lauter Diskussionen übers Losverfahren sei zu wenig über die Probleme gesprochen worden.
Die Legitimation der Initiative sei gegeben, sagt die auch grüne Nationalrätin Sibel Arslan, die sich für einen Gegenvorschlag eingesetzt hatte, der nicht zustande kam. «Das Losverfahren einzubringen hat vor dem Volk nicht geholfen. Der Wechsel von einem bewährten System zu einem Experiment war nicht der beste Weg.» Es bestehe aber Handlungsbedarf und Verbesserungen müssten diskutiert werden, so Arslan. Man müsse über die Amtsdauer reden und im Zusammenhang mit der Mandatssteuer auch über die Parteifinanzierung.
Auf die Kritik an der Mandatssteuer angesprochen, erzählt Diggelmann von seinen eigenen Erfahrungen. Er hatte die Zahlung an seine Partei zuletzt abgelehnt. «Ich bin kein Held, ich habe erst nicht mehr gezahlt, als ich nichts mehr zu verlieren hatte.» Danach habe er aus dem Vorstand der FDP gehört, ihm fehlten die charakterlichen Qualitäten für ein Richteramt.
Nein-Trend
Laut ersten Hochrechnungen von Tamedia/20 Minuten wird die Justizinitiative mit rund 68 Prozent Nein-Stimmen voraussichtlich abgelehnt. Auch die Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG geht von einem Nein aus. Im Kanton Zürich wird die Vorlage laut Hochrechnungen voraussichtlich mit 65,4 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
Darum gehts
Ausgangslage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre. Das Parlament achtet auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien. Es ist daran, das Wahlverfahren – unabhängig von der Justizinitiative – leicht anzupassen. Nach dem Willen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) soll die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren künftig einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen können.
Das will die Vorlage
Die Justizinitiative setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch das Parlament geben. Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine neue Fachkommission erfolgen. Wie das Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Es heisst einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.
Die Befürworter
Kopf hinter dem Volksbegehren ist der Zuger Unternehmer Adrian Gasser. Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten verhindern, dass das Parlament durch Abwahldrohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.
Die Gegner
Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem Verfahren demokratische Legitimität. Würden Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmt, wäre das laut den Gegnern schädlich für die Demokratie. Gewählt würden nicht die fähigsten Personen, sondern die mit dem meisten Glück.
/ij
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