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Kommentar zur Justizinitiative
Die Schweizer Gerichte müssen entklüngelt werden

Meist findet die Arbeit hinter verschlossenen Türen statt; aber es gibt am Bundesgericht auch öffentliche Verhandlungen, wie hier vergangene Woche über Windenergie auf dem Grenchenberg.
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Das Volk lehnt die Justizinitiative klar ab. Doch für ein Anliegen, das der Ständerat einstimmig und der Nationalrat mit nur einer Gegenstimme verwarf, ist rund ein Drittel Zustimmung an der Urne beachtenswert.

Initiant Adrian Gasser hat dem Land eine wichtige Debatte geschenkt. Eine Debatte, die aufgezeigt hat, dass es um die Unabhängigkeit der Justiz in der Schweiz leider nicht so gut bestellt ist, wie viele meinten.

«Das Schweizer Wahlsystem für Gerichte ist ungenügend.»

Gasser, aufgrund seiner Vergangenheit als unzimperlicher Unternehmer nicht unumstritten, hatte alle Parteien und auch den Bundesrat gegen sich. Er hat es trotzdem geschafft, dass in der breiten Initiativ-Gegnerschaft einige Nervosität aufkam. Denn die etablierten Kräfte wussten (und gaben das hinter vorgehaltener Hand auch zu): Die Befürworter hatten gute Argumente. Das Schweizer Wahlsystem für Gerichte ist ungenügend. Es schliesst bestens Qualifizierte faktisch aus, wenn sie keiner Partei angehören – oder gerade nicht der richtigen. Stossend ist auch, dass Gewählte jährlich mehrere Tausend Franken in die Parteikasse abliefern müssen. Die Richterinnen und Richter gehen dann auch noch mit Selbstverständlichkeit an die Fraktionsausflüge. Sie wollen ja von ihren Parteien wiederempfohlen werden. Das alles ist völlig unnötiger Klüngel.

Offensichtlich war die Initiative mit dem Losverfahren aber einer Mehrheit zu radikal. Die Gerichte müssen nun anders entklüngelt werden: Es braucht ein Wahlsystem, bei dem alle Qualifizierten eine Chance haben – insbesondere parteiunabhängige. Und die richterlichen Abgaben an die Parteien sollten verboten werden.