Vorgehen bei GasmangellageKalte Terrassen, keine Sauna – Bundesrat stellt Eckwerte vor
Zuerst soll an freiwilliges Sparen appelliert werden. Nützt dies nichts oder zu wenig, sind gemäss Eckwerten auch Verwendungseinschränkungen und Verbote und eine Kontingentierung möglich. Private Haushalte wären aber nicht betroffen.
Falls das Gas in der Schweiz im Winter knapp werden würde, könnte der Bundesrat Verbrauchsverbote erteilen. Denkbar wären gemäss dem Grundsatzentscheid beispielsweise das Untersagen von Terrassen-Heizstrahlern oder die Schliessung von Sport- und Wellnessbereichen.
Das gab die Landesregierung am Mittwoch bekannt. Nächste Woche sollen die entsprechenden Verordnungsentwürfe vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und danach in die Konsultation gehen. Erst danach werden die definitiven Massnahmen beschlossen.
Der Bundesrat sieht verschiedene Schritte bei einer Gasmangellage vor. Zuerst soll an freiwilliges Sparen appelliert werden. Nützt dies nichts oder zu wenig, sind gemäss Eckwerten auch Verwendungseinschränkungen und Verbote und – als Ultima Ratio – eine Kontingentierung möglich. Von einer Abschaltung nicht betroffen wären aber private Haushalte.
Die Verordnungen sollen laut der Regierung erst im Falle einer Mangellage in Kraft treten und je nach aktueller Lage angepasst werden. Beispielsweise könnten verschiedene Regionen unterschiedlich stark von Gasmangel betroffen sein.
Der Bundesrat stellt die Eckwerte ab 16.15 Uhr in einer Medienkonferenz vor: Zum Liveticker
SDA
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