Trotz rekordhoher FallzahlenBundesrat prüft Lockerungen bereits in zwei Wochen
Zwar verlängert die Landesregierung die 2-G-Regel bis Ende März. Doch Homeoffice-Pflicht und Quarantäne sollen spätestens Ende Februar fallen. Auch weitere Lockerungen sind bald möglich.
Mit 38’000 Neuinfektionen registrierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch die höchste Fallzahl seit Beginn der Pandemie. Für Gesundheitsminister Alain Berset ist dies ein Warnzeichen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Gleichzeitig ist der Bundesrat aber zuversichtlich, dass sich die Schweiz auf dem Weg zur endemischen Lage befindet. Vorsichtig positiv bewertet Berset, dass die Zahl von Covid-Erkrankten auf den Intensivstationen seit einigen Wochen langsam sinkt.
Für Entwarnung ist es also zu früh, für Verschärfungen sieht der Bundesrat aber keinen Grund. Er verlängert deshalb die vor Weihnachten beschlossenen Massnahmen wie die 2-G-plus-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen bis Ende März. Allerdings können nicht zuletzt Ungeimpfte, die mit dieser Massnahme vom öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen werden, auf eine frühere Lockerung hoffen. Dies falls die Omikron-Variante auch in den nächsten Wochen zu keiner zusätzlichen Belastung der Spitäler führt. Bereits am 2. Februar will der Bundesrat über die Aufhebung von Massnahmen diskutieren.
Eine Lockerung hat der Bundesrat bereits beschlossen. So soll Ende Februar die Quarantäne für enge Kontaktpersonen wegfallen, nachdem sie letzte Woche schon auf fünf Tage verkürzt wurde. Die von einzelnen Kantonen geforderte sofortige Abschaffung hält der Bundesrat für zu riskant. Auch noch bis Ende Februar gilt die Homeoffice-Pflicht, obwohl die Wirtschaft ein rascheres Ende gefordert hatte. Der Dachverband Economiesuisse erwartet denn auch, dass der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung eine Umwandlung der Pflicht zur Homeoffice-Empfehlung beschliesst.
Prioritätenliste für PCR-Tests
Zurzeit bringt aber die Omikronwelle die Testkapazitäten an den Anschlag. Der Bundesrat regelt deshalb mit einer Prioritätenliste, für welche Gruppen vorrangig PCR-Tests verwendet werden dürfen:
– Für Reisende könnte es deshalb schwieriger werden, zu einem PCR-Test zu kommen, der für die Einreise in zahlreiche Länder nötig ist. Weil in der Schweiz die Laborkapazitäten knapp werden, empfiehlt das BAG den Kantonen, Risikopersonen mit Symptomen oder Kontakten zu positiv Getesteten als Erste zu testen. Bevorzugt behandelt werden soll weiter, wer sich – in dieser Reihenfolge – repetitiv in Kliniken, Heimen, Schulen und Betrieben testen lässt. Erst an siebter Stelle in der neuen Priorisierung folgen Tests für berufliche und private Reisen.
Könnte der Mangel an Tests ausländische Gäste von Reisen in die Schweiz abhalten, weil sie für die Rückreise auf solche PCR-Resultate angewiesen sind? «Wir rechnen nicht mit Engpässen, da viele Tourismusorte Testkapazitäten aufgebaut haben», winkt Markus Berger von Schweiz Tourismus ab. «Zudem brauchen Gäste aus den wichtigsten Ländern wie Deutschland und Frankreich schon jetzt keinen Test bei der Rückreise.» Berger prognostiziert zudem, dass die Pflicht auch in anderen Staaten fallen könnte.
– Einreise ohne Tests: Bereits ab Samstag müssen Geimpfte und Genesene keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen, wenn sie in die Schweiz einreisen. Für alle anderen wird dieses Obligatorium beibehalten, aber ein zweiter Test nach wenigen Tagen im Land entfällt. Beim Reisebüro-Verband ist die Freude gross. «Die Aufhebung der Testpflicht ist viel relevanter für uns als die Priorisierung bei den Tests», sagt Geschäftsführer Walter Kunz. «Wir rechnen damit, dass jetzt die Buchungen stark ansteigen.»
– Für die Quarantäne gilt bis Ende Februar: Wer mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt lebt oder vergleichbar engen Kontakt hat, muss fünf Tage in Quarantäne. Wer jedoch in den letzten vier Monaten geimpft wurde oder genesen ist, muss nicht in Quarantäne.
– Kontaktdaten müssen aufgrund der eingeschränkten Quarantäne keine mehr erhoben werden. Bisher bestand diese Pflicht noch für Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Innenräumen.
– Die Isolation für positiv auf Corona getestete Personen dauert fünf Tage, wie dies der Bundesrat letzte Woche beschlossen hat.
– Die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen in Innenräumen gilt voraussichtlich weiter bis Ende März: 2-G-Regel (geimpft oder genesen) und Maskenpflicht. Restaurants sind von der Maskenpflicht ausgenommen, es gilt aber Sitzpflicht. Wo weder Sitz- noch Maskenpflicht möglich ist, gilt 2-G-plus: Zugang haben nur Geimpfte oder Genesene, die entweder getestet wurden oder bei denen die letzte Impfung oder die Genesung in den letzten 4 Monaten erfolgte.
– Für Privattreffen in Innenräumen gilt weiterhin eine maximale Teilnehmerzahl von zehn Personen, sobald eine ungeimpfte Person dabei ist. Treffen mit bis zu 30 Teilnehmenden sind möglich, wenn alle die 2-G-Regel erfüllen.
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