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Schweizer Waffen für die Ukraine
Bundesrat erklärt neue Idee aus dem Parlament für untauglich

«Neutralitätsrechtlich höchst problematisch»: Das sagte Bundesrat Ignazio Cassis zur Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine. Nun liegt eine detaillierte Stellungnahme vor.
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Seit Monaten suchen Sicherheitspolitiker nach einer Lösung, zu Wochenbeginn sah es nach einem Durchbruch aus: Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats präsentierte einen neuen Vorschlag, wie die Schweiz anderen Ländern die Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine ermöglichen könnte. FDP und SP hatten sich auf Bedingungen geeinigt, Die Mitte stimmte mehrheitlich zu. 

Der Vorschlag: Westliche Länder sollen von der Schweiz gekaufte Waffen ausnahmsweise fünf Jahre nach Erwerb weitergeben können – und zwar auch an ein Land, das sich im Krieg befindet. Allerdings nur dann, wenn der UNO-Sicherheitsrat oder zwei Drittel der UNO-Generalversammlung festgestellt haben, dass das Land völkerrechtswidrig angegriffen wurde.

Der Bundesrat hatte sich schon in der Vergangenheit skeptisch gezeigt. Am Mittwoch sagte Aussenminister Ignazio Cassis, auch der jüngste Vorschlag sei «neutralitätsrechtlich höchst problematisch». Nun hat der Bundesrat zu einem früheren Vorschlag mit ähnlichem Inhalt detailliert Stellung genommen: Aus seiner Sicht würde die Haager Konvention verletzt, die die Schweiz rechtlich zur Gleichbehandlung von Kriegsparteien verpflichtet. 

Laut dem Bundesrat folgt aus dem Neutralitätsrecht, dass Kriegsmaterial nicht mit der Absicht an andere Länder geliefert werden darf, dass dieses an eine Kriegspartei weitergeleitet wird. Wenn ein Staat eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnet hat und die Schweiz diese aufhebt, greift laut dem Bundesrat das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot – und zwar deshalb, weil letztlich die Schweiz entscheidet, ob das Kriegsmaterial an eine Kriegspartei geliefert wird. 

Die Folge: Würde der Bundesrat der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine zustimmen, müsste er auch Gesuche für die Weitergabe von Kriegsmaterial an Russland genehmigen. Das hält der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme explizit fest.

Klausel bringt aus Sicht des Bundesrats nichts

Mit dem jüngsten Vorschlag der Nationalratskommission könnten die Nichtwiederausfuhrerklärungen auf fünf Jahre befristet werden. Dazu hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Hingegen nimmt er Stellung zu den Bedingungen, die auch im jüngsten Vorstoss enthalten sind: zur Klausel mit dem UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung, dem Kernstück des Deals von FDP und SP. 

Aus Sicht des Bundesrats bringt diese Klausel nichts. Wenn der UNO-Sicherheitsrat militärische Massnahmen autorisiere, komme das Neutralitätsrecht ohnehin nicht zur Anwendung, schreibt er. Läge eine solche Resolution vor, könnte er die Weitergabe von Kriegsmaterial an einzelne Konfliktparteien erlauben. Ein Beschluss der UNO-Generalversammlung wiederum ändere nichts an den neutralitätsrechtlichen Pflichten der Schweiz – auch dann nicht, wenn er mit Zweidrittelmehrheit gefällt werde. Würde die Schweiz aufgrund eines solchen Beschlusses die Lieferung von Waffen erlauben, würde sie das Gleichbehandlungsgebot und die neutralitätsrechtlichen Pflichten verletzen.

Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit diesen Fragen beschäftigen: Er entscheidet am 8. März über die Motion, zu welcher der Bundesrat nun schriftlich Stellung genommen hat. Der neue Vorschlag der Nationalratskommission steht in der kommenden Session zwar noch nicht zur Diskussion. Die Argumente des Bundesrats betreffend UNO-Sicherheitsrat und UNO-Generalversammlung gelten aber auch für diesen. Sie könnten dazu führen, dass auch das nicht der letzte Vorschlag ist – und die Suche nach einer Lösung weitergeht.