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Nach Überraschungsrücktritt von Amherd
Bundesräte sollen nur noch auf Ende Legislatur zurücktreten können

Bundesrätin Viola Amherd räumt nach der Rücktrittsankündigung ihre Unterlagen auf einer Pressekonferenz am 15. Januar 2024 in Bern zusammen.
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Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) einer parlamentarischen Initiative von Mitte-Präsident Gerhard Pfister (ZG) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit beschäftigt sich nun als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats.

Geht es nach Pfister und der SPK-N, hätten geregeltere Bundesratsrücktritte auf Ende Legislatur mehrere Vorteile: Die Vereinigte Bundesversammlung könnte dann mehrere Vakanzen gleichzeitig besetzen und allenfalls auch einfacher geänderten parteipolitischen Verhältnissen Rechnung tragen, wie es in der Mitteilung hiess.

«Vorzeitige Ersatzwahlen in den Bundesrat verursachen Hektik und kosten viel unnötige Energie»

Vorzeitige Rücktritte von Bundesratsmitgliedern vor dem Ablauf ihrer Amtszeit wären gemäss Initiativtext nur noch aus ausserordentlichen Gründen zulässig. Heute treten Bundesrätinnen und Bundesräte relativ häufig während einer laufenden Legislaturperiode zurück. Nicht selten werden dabei auch parteitaktische Überlegungen gemacht, indem beispielsweise der Sitz für die Partei vor den nächsten Gesamterneuerungswahlen gerettet werden soll.

«Vorzeitige Ersatzwahlen in den Bundesrat verursachen Hektik und kosten den Beteiligten viel unnötige Energie», liess die SPK-N in der Mitteilung verlauten. Die Verankerung einer festen Amtsdauer bringe mehr Ruhe und Stabilität.

Eine Minderheit in der SPK-N ist der Ansicht, dass die Schweiz bereits über ein sehr stabiles Regierungssystem verfüge und es keine Reformen brauche. «Zudem wären die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rücktritt schwierig zu definieren», hiess es.

SDA/sme