AboBundesgericht präzisiert RegelnMieterhöhungen von «deutlich über 10 Prozent» gelten als Missbrauch
Wer umzieht, zahlt oft mehr als die Vormieterin. Ob die Erhöhung missbräuchlich ist, musste vom Mieter bewiesen werden. Jetzt gibt es ein wegweisendes Urteil.
Für Mieterinnen und Mieter, die in eine Wohnung in einer Altliegenschaft einziehen wollen, wird es in Zukunft einfacher, zu belegen, dass ihr Anfangsmietzins missbräuchlich ist. Sie brauchen keine amtlichen Statistiken mehr zu bemühen oder fünf Vergleichsobjekte vorzulegen, sondern können einfach zwei Zahlen miteinander vergleichen: den Anfangsmietzins mit dem Vormietzins.